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Reifen für den Winter

Archivmeldung vom 21.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Wir nennen Ihnen sechs goldene Regeln zum Umrüsten auf die passenden Winter-Pneus

Die Blätter schillern in den schönsten Herbstfarben, da soll man schon wieder an zugefrorene Scheiben, klamme Finger und Winterreifen denken? Bitte, ja. Schauen Sie zumindest mal nach, ob neue M+S-Pellen nötig sind oder ob’s die vom Vorjahr noch tun.

Regel 1
Winterreifen sind hierzulande nicht generell vorgeschrieben. Der Gesetzgeber verlangt aber zu jeder Jahreszeit eine der Wit­terung angepasste Ausrüstung. Und das sind bei Schnee und Eis definitiv mit M+S gekennzeichnete Gummis – neben klassischen Winter- also auch Ganzjahres­reifen wie die neuen Goodyear Vector 4Seasons oder Hankook Optimo 4S. Wer sich nicht dran hält, riskiert ein Bußgeld, bei Behinderung auch Punkte in Flensburg. Und sollte es gar scheppern, kann die Versicherung die Leistungen aufgrund nicht geeigneter Pneus sogar kürzen.

Regel 2
Winterreifen sind als solche nicht mehr zu gebrauchen, wenn sie nur noch weniger als vier Millimeter Profil haben. In alpinen Regionen, auch im Ausland, werden sie sonst als solche nicht anerkannt.


Regel 3
Eine spezielle Altersgrenze für Winterreifen gibt es nicht. Wenn noch genügend Profil vorhanden ist und keine feinen Risse auf der Lauffläche oder an den Flanken auf porös gewordenen Gummi hinweisen, darf so ein Pneu durchaus auch mal zehn Jahre lang genutzt werden. Über das Herstellungsdatum gibt die DOT-Nummer Auskunft. Sie ist mit Ausnahme vor dem 1. Januar 2000 produzierter Reifen immer vierstellig. Die ersten beiden Ziffern geben die Kalenderwoche an, die letzten beiden Ziffern das Jahr.

Regel 4
Breitreifen sehen zwar schick aus, sind aber im Winterbetrieb mitunter völlig ungeeignet. Zum Beispiel dann, wenn Schneeketten ­verwendet werden, was in Wintersportgegenden Pflicht sein kann. Es besteht die Gefahr, dass die Räder nicht mehr freigängig sind.

Regel 5
Schon vor dem ersten Schnee sollte man auf die Winterreifen umrüsten. Saison für sie ist von O bis O – also von Oktober bis Ostern. Das spart gehetzte Blicke aufs Thermometer und Stress beim Warten auf einen Termin beim Reifenhändler.

Regel 6
Vor dem Reifenkauf mehrere Angebote einholen und auch die Preise für Zusatzleistungen wie die Einlagerung oder die Entsorgung der alten Schlappen vergleichen.


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