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Blaulicht und Martinshorn: Sofort freie Bahn schaffen

Archivmeldung vom 07.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Rettungsgasse  Bild: LosHawlos / wikipedia.org
Rettungsgasse Bild: LosHawlos / wikipedia.org

Was tun, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn anrücken? Mitunter geraten Verkehrsteilnehmer in Panik, wissen nicht wohin oder bleiben einfach mitten auf der Fahrbahn stehen. "Das oberste Gebot lautet: Ruhe bewahren. Sich dann orientieren, von woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Richtig reagiert, wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen. Dabei auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Vor einer Ampel mit Rotlicht nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.

Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden - bei zwei Fahrstreifen pro Richtung in der Mitte. Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten. Bei drei und mehr Fahrstreifen muss die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur freigehalten werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

"Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht, das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen", sagt TÜV Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich Sander. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen. TÜV Rheinland bietet übrigens für die Fahrer von Rettungs- und Einsatzwagen spezielle Fahrsicherheitstrainings an. Dort lernen die Teilnehmer neben dem optimalen Umgang mit den meist besonderen Fahrzeugtypen auch kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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