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TÜV Rheinland: Wenn der Aufzug stecken bleibt Notruftaste drücken

Archivmeldung vom 02.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Aufzug fahren gehört für viele Menschen zur täglichen Routine. Trotzdem fühlen viele sich unwohl im Lift. Die Angst, steckenzubleiben oder gar ungebremst in die Tiefe zu stürzen, fährt mit. Bei Klaustrophoben steigert sich die Angst sogar zu regelrechten Panikattacken, einhergehend mit Herzrasen, Atemnot und Schwindel. Dabei ist, rein technisch gesehen, die Angst vor Aufzügen unbegründet, wie Dirk Laenger von TÜV Rheinland bestätigt: "Ein Aufzug kann nicht abstürzen, weil spezielle Fangvorrichtungen das verhindern. Bei unseren Checks überprüfen wir neben diesen Vorrichtungen auch viele anderer Sicherheitseinrichtungen wie beispielsweise  die Sicherheitsfunktionen der Steuerung oder die Türen." Einmal pro Jahr erfolgt eine Zwischenprüfung, alle zwei Jahre eine ausführliche Hauptprüfung. Klebt also eine TÜV Rheinland-Plakette im Aufzug, kann man ihn bedenkenlos benutzen. Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"
Aufzug fahren gehört für viele Menschen zur täglichen Routine. Trotzdem fühlen viele sich unwohl im Lift. Die Angst, steckenzubleiben oder gar ungebremst in die Tiefe zu stürzen, fährt mit. Bei Klaustrophoben steigert sich die Angst sogar zu regelrechten Panikattacken, einhergehend mit Herzrasen, Atemnot und Schwindel. Dabei ist, rein technisch gesehen, die Angst vor Aufzügen unbegründet, wie Dirk Laenger von TÜV Rheinland bestätigt: "Ein Aufzug kann nicht abstürzen, weil spezielle Fangvorrichtungen das verhindern. Bei unseren Checks überprüfen wir neben diesen Vorrichtungen auch viele anderer Sicherheitseinrichtungen wie beispielsweise die Sicherheitsfunktionen der Steuerung oder die Türen." Einmal pro Jahr erfolgt eine Zwischenprüfung, alle zwei Jahre eine ausführliche Hauptprüfung. Klebt also eine TÜV Rheinland-Plakette im Aufzug, kann man ihn bedenkenlos benutzen. Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"

Aufzug fahren gehört für viele Menschen zur täglichen Routine. Trotzdem fühlen viele sich unwohl im Lift. Die Angst, steckenzubleiben oder gar ungebremst in die Tiefe zu stürzen, fährt mit. Bei Klaustrophoben steigert sich die Angst sogar zu regelrechten Panikattacken, einhergehend mit Herzrasen, Atemnot und Schwindel. Dabei ist, rein technisch gesehen, die Angst vor Aufzügen unbegründet, wie Dirk Laenger von TÜV Rheinland bestätigt:

"Ein Aufzug kann nicht abstürzen, weil spezielle Fangvorrichtungen das verhindern. Bei unseren Checks überprüfen wir neben diesen Vorrichtungen auch viele anderer Sicherheitseinrichtungen wie beispielsweise die Sicherheitsfunktionen der Steuerung oder die Türen." Einmal pro Jahr erfolgt eine Zwischenprüfung, alle zwei Jahre eine ausführliche Hauptprüfung. Klebt also eine TÜV Rheinland-Plakette im Aufzug, kann man ihn bedenkenlos benutzen.

Die wichtigste Regel, wenn ein Aufzug tatsächlich einmal steckenbleibt: Ruhe bewahren. "Auf keinen Fall versuchen, sich selbst zu befreien, denn das ist lebensgefährlich", rät Dirk Laenger. Stattdessen sollte man sofort die Notruftaste betätigen. Sie ist durch ein auffälliges Klingelsymbol gekennzeichnet und in jedem Aufzug vorhanden. Bei neueren Aufzügen werden die Personen in der Aufzugkabine über diese Taste mit einer ständig besetzten Notrufzentrale oder dem Gebäudemanagement verbunden. Der Ansprechpartner am anderen Ende der Leitung erkennt sofort, um welchen Aufzug es sich handelt, er erkundigt sich nach Anzahl und Befindlichkeit der Personen im Lift und schickt Hilfe los. "Spätestens nach 30 Minuten sollte die Hilfe vor Ort sein. Dabei handelt es sich um Fachleute, die die Insassen schnellstmöglich und sicher aus der Kabine befreien", erklärt Dirk Laenger. Bei allen Aufzügen muss der Betreiber einen so genannten Aufzugswärter einweisen lassen. Dieser muss neben einem allgemeinen regelmäßigen Sicherheitscheck ständig erreichbar sein und bei den älteren Anlagen ohne Anbindung an die Notrufzentrale die Personenbefreiung durchführen. Wie dieser zu erreichen ist, ist an einem Schild am Aufzug (in der Regel im Erdgeschoss) angegeben. Die Experten von TÜV Rheinland führen entsprechende Schulungen in ganz Deutschland durch.

Auch wenn es sicherlich angenehmere Aufenthaltsorte als einen defekten Aufzug gibt, müssen sich die betreffenden Personen also nur gedulden. Dabei besteht übrigens nicht - wie häufig von ängstlichen Fahrgästen angenommen - die Gefahr, im Aufzug zu ersticken. "Alleine schon durch den Aufzugschacht und zum Teil nicht sichtbare Lüftungsschlitze wird sichergestellt, dass eine ausreichende Belüftung der Kabine erfolgt", beruhigt Experte Laenger.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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