Pflanzenhandel via Internet: Julius Kühn-Institut warnt vor unbedarftem Kauf mit fatalen Folgen
Archivmeldung vom 17.11.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWenige Maus-Klicks genügen und schon wird die exotische Pflanze geliefert. Immer häufiger bestellen Privatpersonen Pflanzen aus fernen Ländern direkt nach Hause. Was kann dabei schon passieren? Ein jetzt erschienenes Faltblatt des Julius Kühn-Instituts (JKI) informiert über Gefahren und Risiken. „Kaum einer denkt daran, dass mit den gekauften Pflanzen Schädlinge oder Krankheiten eingeschleppt werden, die immense Schäden an unseren heimischen Pflanzen und Kulturpflanzen anrichten können“, so Katrin Kaminski vom JKI.
Das Faltblatt zeigt wichtige bestehende Regelungen auf und wie man sich vor falschen Käufen schützen kann. Ein Schutz nicht nur für den Einkäufer selbst, sondern vor allem für unsere Umwelt. So steht z. B. der Citrusbockkäfer weit oben auf der der „Not-wanted-Liste“ der Insekten, die bei uns erhebliche Schäden anrichten würden. Unsere Witterungsbedingungen verträgt der Käfer gut. Er hat hier keine natürlichen Feinde und kann selbst gesunde heimische Laubbäume zum Absterben bringen. Auch die gekauften Pflanzen selbst können gefährlich werden, wenn sie in der Lage sind, sich rasch auszubreiten und einheimische Pflanzen massiv zu verdrängen. Man spricht dann von invasiven Pflanzenarten.
Eine vom JKI veranlasste Studie hat ergeben, dass sich viele Internet-Händler außerhalb der Europäischen Union nicht an die Einfuhrbestimmungen halten. Zum Teil wird wissentlich gegen bestehende Einfuhrverbote verstoßen. Auch die erforderlichen amtlichen Gesundheitsuntersuchungen vor dem Versand der Pflanzen werden häufig nicht durchgeführt. Der unbedarfte Käufer ahnt dies in der Regel nicht.
Für bestimmte Pflanzen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, ist die Einfuhr grundsätzlich verboten. Dazu gehören zum Beispiel Kartoffeln oder Zitruspflanzen. Auch darf Erde aus vielen Ländern nicht in die EU eingeführt werden. Artenschutzgründe spielen ebenfalls eine Rolle. Hier gilt das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES). Für andere Pflanzen gelten Einfuhrbestimmungen, die der Händler und jeder, der Pflanzen einführt, einhalten muss.
Das Faltblatt kann als PDF auf der Webseite des JKI heruntergeladen werden http://www.jki.bund.de/de/startseite/veroeffentlichungen/broschueren-und-faltbla... oder gegen Einsendung des Rückportos (45 Cent-Briefmarke) kostenlos bestellt werden bei: Julius Kühn-Institut Referat für Presse und Information Messeweg 11-12 38104 Braunschweig
Quelle: Julius Kühn-Institut (idw)