Mühelose Entschädigungen für verspätete Flüge. So geht’s!
Archivmeldung vom 08.10.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithDer Ein oder Andere hat vielleicht schonmal die Erfahrung gemacht, am Flughafen angekommen und dann ewig warten um einzuchecken. Dann kommt die ernüchternde Nachricht: Der gebuchte Flug hat einige Stunden Verspätung oder fällt sogar ganz aus. Für den gebuchten Urlaub natürlich bitter und das Gefühl wahrscheinlich unerträglich. Wenn ein ganzer Urlaub daran hängt, lässt sich aber womöglich eher Abhilfe schaffen, da sich die Reisegesellschaft hier noch einsetzen kann. Reist man jedoch beruflich und hat nur den Flug gebucht und eventuell dazu noch einen Anschlussflug, wird es kritisch. Hier kann man allerdings ein paar Dinge tun und Entschädigungen fordern.
Was sagt die EU-Verordnung zur Passagierentschädigung?
Die Europäische Union hat bereits 2004 Regeln eingeführt, die sicherstellen, dass Passagiere für erhebliche Flugverspätungen entschädigt werden. Darüber hinaus haben sie auch das Recht auf Pflege und Hilfe vor Ort, wenn dies erforderlich ist. Diese Verordnung ist eine großartige Möglichkeit, um sicherzustellen, dass die Fluggesellschaften nicht mit ihrem schlechten Service davonkommen, und es ist eine großartige Möglichkeit, die Zufriedenheit der reisenden Bürger der Europäischen Union sicherzustellen.
Die Verordnung über Fluggastrechte (EG) Nr. 261/2004 legt die Rechte der Fluggäste auf Entschädigung bei Flugverspätungen fest. Selbst wenn keine Versicherung oder ein vertragliches Recht auf Erstattung besteht, garantiert das EU-Recht den Fluggästen ein Mindestmaß an Schutz, unabhängig davon, ob sie mit einer Low-Cost- oder einer Full-Service-Airline reisen. Die Regeln sind klar und leicht verständlich, sodass Passagiere ihre Rechte kennen, bevor sie fliegen.
Was soll ich tun, wenn mein Flug Verspätung hat?
Bestehen Sie unbedingt auf Ihr Recht. Man darf nicht aufgeben. Auch wenn einem am Schalter nicht geholfen werden konnte, kann man zum Beispiel über ein Legal-Tech Unternehmen eine Entschädigung erhalten, und das völlig ohne Risiko oder weiteren Zeitverlust.
Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie Anspruch auf:
- Rückerstattung des Ticketpreises
- Kostenloser Essensgutschein, Lunchpaket oder eine Barrückerstattung der an Bord gekauften Speisen und Getränke
- Umbuchung auf einen anderen Flug mit der gleichen Fluggesellschaft im Rahmen der Kapazitäten
- Eine Hotelübernachtung bei abendlichem Abflug oder Anschlussflug mit Ankunftszeit nach 23:00 Uhr.
Wenn Ihr Flug komplett annulliert wird, haben Sie außerdem Rechte auf:
- Rückerstattung des Ticketpreises,
- Ein kostenloser Essensgutschein oder eine Barrückerstattung der an Bord gekauften Speisen und Getränke.
- Umbuchung auf einen anderen Flug mit der gleichen oder einer anderen Fluggesellschaft (ohne Aufpreis)
Wie viel Entschädigung kann ich gemäß der EU-Verordnung 261/2004 erhalten?
Die am 1. März 2008 in Kraft getretene EU-Verordnung 261/2004 besagt, dass Passagiere bei Flügen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben. Danach müssen Fluggesellschaften für jede Flugverspätung von mehr als drei Stunden 250 - 600 Euro zahlen. Das sollte man sich nicht entgehen lassen.
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