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Schneeräumen auf Dächern - Für Schneefälle Vorsorge treffen

Archivmeldung vom 11.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Wie die Autofahrer sollten sich auch Haus- und Immobilienbesitzer für den Wintereinbruch rüsten und nicht auf unangenehme Überraschungen warten. Darauf hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hingewiesen. Schon vor Schneefällen sollte die Tragfähigkeit von Dachkonstruktionen geprüft und nach Möglichkeit erhöht werden, denn die Erfahrungen der letzten Winter haben gezeigt, dass die Schneelast oft außergewöhnlich hoch war. Für den Fall, dass das Dach vom Schnee geräumt werden muss, sind wirksame Maßnahmen gegen Abstürze von Personen einzuplanen.

Eigentlich ist es nicht erforderlich, auf dem Dach Schnee zu räumen. Grund: Bei den statischen Berechnungen beim Hausbau zur Lastannahme auf Dächern wurden Schneefälle berücksichtigt. Allerdings haben die letzten Winter gezeigt, dass vorgesehene Lastannahmen bei außergewöhnlich starken Schneefällen überschritten werden können.

Schon vor dem Ernstfall sollten Haus- und Immobilienbesitzer deshalb vorsorgen und sichere Verkehrswege zum Dach und auf dem Dach einrichten und diese von Schnee und Eis frei halten, so die BG BAU. Hierfür sollten rechtzeitig Maßnahmen gegen Absturzgefahren während der Räumarbeiten eingeplant werden. So sind Lichtkuppeln, Lichtbänder und Geländer an den Außenkanten der Gebäude so anzulegen, dass Personen, die Räumarbeiten durchführen, nicht abstürzen können. Von elektrischen Freileitungen oder Photovoltaikanlagen können Gefahren durch Stromschläge ausgehen. Photovoltaikanlagen sind daher kenntlich zu machen.

Wenn die weiße Pracht beginnt, ist eine regelmäßige Bestimmung der Schneelast sinnvoll. Zulässig sind 100 Kilogramm Schnee bezogen auf einen Quadratmeter der Grundrissfläche des Daches. Messmethoden werden in der DIN 1055-5 des Baunormlexikons angegeben. Damit kann ermittelt werden, in welchen zeitlichen Abständen Räumungsarbeiten nötig sind, bevor die kritische Dachlast erreicht ist. Regelmäßig sollte zudem kontrolliert werden, ob die Dachentwässerung trotz wechselnder Frost- und Tauphasen funktioniert.

Bevor die Räumarbeiten beginnen sind örtliche Gegebenheiten zu sichten: Eine geschlossene Schneedecke gaukelt eine Stabilität vor, die nicht immer gegeben ist. Denn auf dem Dach könnte es Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Eindeckungen geben, die nicht trägfähig sind. Blitzschutzanlagen können zusätzliche Stolperstellen sein. Vor allem jedoch ist die tatsächliche Dachlast durch Schnee zu prüfen. Ist diese zu hoch, besteht Einsturzgefahr. Dann muss der Schnee von außerhalb geräumt werden, bei Steildächern zum Beispiel von einer Hubarbeitsbühne aus. Außerdem ist die Art der Schneeräumung selbst zu planen: So ist zu fragen, ob dieses nur durch Personen geschehen soll und wie viele zu welchen Zeiten erforderlich sind? Oder ist - beispielsweise auf Industriebauten mit Flachdächern - der Einsatz von Maschinen sinnvoll?

Weitere Gefahren können durch Fehler bei den Schneeräumarbeiten selbst entstehen, ergänzt die BG BAU. So kann es durch das Zusammenschieben des Schnees auf Haufen zu Punktlasten kommen. Dann wird die Tragkonstruktion des Daches überlastet und kann zusammenbrechen. Werden die Schneemassen unkontrolliert abgeworfen, bilden sich an den Seitenwänden der Gebäude große Schneehaufen, die das Gebäude horizontal belasten und darüber hinaus Feuchtschäden an den Gebäudeaußenwänden verursachen können. Zudem ist der Abwurfbereich gegenüber Passanten kenntlich zu machen und zu sichern. Bei Steildächern sollte der Schnee vom First abwärts zur Traufe erfolgen, damit abrutschende Schneebretter keine Personen mitreißen oder treffen können.

Worauf Sie beim Schneeschaufeln und Streuen achten müssen

Wenn im Winter die ersten Schneeflocken fallen, sieht das wunderschön aus. Doch so schön die weiße Pracht auch ist, für die meisten Hausbesitzer und auch für viele Mieter bedeutet das, die Schneeschippe zur Hand zu nehmen und den Bürgersteig freizuräumen. Wer nicht räumt, muss für Schäden haften, sagt Hans Haltmeier, Chefredakteur der "Apotheken Umschau":

"Eigentlich ist jeder verpflichtet, vor dem eigenen Grundstück den Bürgersteig von Schnee und Eis freizuhalten. Wer das nicht tut - und es rutscht jemand aus und verletzt sich vielleicht sogar dabei - der muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Versicherung springt dafür jedenfalls nicht ein."

Von wann bis wann und wie breit der Bürgersteig geräumt werden muss, das ist von Ort zu Ort verschieden:

"Das kann in den Kommunen unterschiedlich geregelt sein. In den meisten Fällen muss zwischen sieben Uhr morgens und 20 Uhr der Gehweg frei sein. Frei heißt, ein Streifen von 1,20 Meter Breite sollte für Fußgänger begehbar sein. Dort sollte dann auch das Glatteis aufgebrochen und entfernt werden."

Viele streuen nach dem Schneeschippen Salz oder Granulat. Doch auch dabei gelten je nach Kommune unterschiedliche Regelungen:

"Da sollte man sich erst einmal bei der Gemeindeverwaltung erkundigen, denn Streusalz ist in manchen Kommunen verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Außerdem belastet es die Umwelt. Besser ist es mit Sand, Split oder auch Granulat zu streuen. Dabei sollte man auf den blauen Umweltengel achten. Der bedeutet, dass keine giftigen Schwermetalle enthalten sind."

Da man sich dem Winterdienst nicht entziehen kann, sollte man es positiv betrachten, rät die "Apotheken Umschau": Immerhin ist man beim Schneeschippen an der frischen Luft und bewegt sich. Damit hält man sich fit und tut auf diese Weise gleich etwas für seine Gesundheit!

Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft / Wort und Bild "Apotheken Umschau" (ots)

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