Beim Überqueren von Straßenkreuzungen: Kreuzungen nur befahren, wenn komplettes Überqueren möglich ist
Archivmeldung vom 29.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie Ampel zeigt grün, doch ein Großteil der Kreuzung ist aufgrund hohen Verkehrsaufkommens nicht frei. Dennoch schieben sich mehr und mehr Fahrzeuge auf die Kreuzung. Die Ampel springt um, der Verkehr ist noch längst nicht abgeflossen und die komplette Kreuzung blockiert.
"Das Hineinquetschen in Kreuzungen nützt niemandem, sondern kostet alle Beteiligten nur noch mehr Zeit", betont Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Wesentlich effektiver: vorausschauendes Fahren. Autofahrer sollten sich vor dem Befahren sicher sein, dass sie eine Kreuzung vollständig überqueren können. Anderenfalls gilt es an der Haltelinie stehenzubleiben, wie in der Straßenverkehrsordnung geregelt.
Linksabbieger und Querverkehr
Da der Gegenverkehr Vorfahrt hat, haben es Linksabbieger besonders schwer, eine Kreuzung rechtzeitig zu verlassen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in solchen Situationen oberstes Gebot. So könnte der Querverkehr einen kurzen Augenblick auf die Vorfahrt verzichten und die Linksabbieger vorlassen. "Leider ist Missgunst im Verkehr ein Problem. Um jeden Preis auf seinem Recht zu beharren hilft niemandem", verdeutlicht der Experte.
Ruhe bewahren
Vor allem an viel befahrenen Kreuzungen kommt es bei aller Rücksichtnahme aber immer wieder dazu, dass Autofahrer diese nicht rechtzeitig verlassen können. In solchen Fällen gilt für Betroffene: Ruhe bewahren und - falls möglich - zwischen zwei Fahrspuren warten. So kann der Querverkehr auf beiden Spuren am eigenen Fahrzeug vorbeifahren. Grundsätzlich ist die jeweilige Situation ausschlaggebend. Verkehrsinseln sind beispielsweise gut geeignet, um vor ihnen zu warten und den Verkehr passieren zu lassen. Fußgänger- und Radüberwege sowie querender Nahverkehr machen die Situation noch komplexer. Mit Ruhe, vorausschauendem Verhalten und einer gewissen Portion Rücksicht lassen sich verstopfte Kreuzungen aber in vielen Fällen vermeiden.
Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)