Carsharing: Was tun, wenn das Auto beschädigt ist
Archivmeldung vom 08.04.2017
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Freigeschaltet durch André OttCarsharing hat sich inzwischen an vielen Orten im städtischen Verkehr etabliert. Die verschiedenen Systeme und Leistungen unterscheiden sich teils deutlich voneinander. Das hat auch der große ADAC-Test 2016 belegt. Welche Regeln sollten immer beachtet werden? Ist ein Carsharing-Auto an dem angegebenen Ort nicht aufzufinden, sollte sich der Nutzer umgehend mit dem Anbieter in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen. Dasselbe gilt, wenn am Fahrzeug erhebliche Schäden festgestellt werden. Der Carsharing-Nutzer ist nicht aufgrund der Registrierung automatisch in der Haftung für mögliche Schäden. Es muss sein Verschulden vorliegen.
Wird ein Auto nicht ordnungsgemäß abgestellt und es ist ein Bußgeld zu zahlen, kann der Betreiber durch das Ein- und Ausloggen bei jeder Fahrt den Verantwortlichen ausfindig machen. Sehr häufig folgt dann auf das Knöllchen noch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr des Carsharing-Anbieters.
Wird das ordnungsgemäß geparkte Carsharing-Fahrzeug von Dritten beschädigt, gilt: Der Kunde haftet grundsätzlich nur für Schäden, die er selbst verursacht hat. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Schaden am Carsharing-Auto außerhalb der Mietzeit durch Einwirkungen Dritter entstanden ist, muss der Kunde dafür nicht aufkommen.
Auf Folgendes sollten Carsharing-Nutzer unbedingt achten:
- Sich vor Anmietung über Preise, sonstige Gebühren und Extrakosten informieren.
- Vor jeder Fahrt das Fahrzeug sorgfältig auf Schäden und Mängel checken. Gefundene Schäden müssen dem Anbieter meist direkt gemeldet oder in einem Handbuch im Auto eingetragen werden. Außerdem ist zu prüfen, ob alle wichtigen Dokumente, etwa Tankkarte, Parkkarte oder Parkausweis im Auto liegen.
- Die Tankregelung vor dem Start klären: Die meisten Anbieter betanken ihre Wagen selbst, räumen den Nutzern allerdings Freiminuten ein, wenn diese das Auftanken übernehmen. Dafür liegen meist Tankkarten in den Carsharing-Autos bereit.
- Den Versicherungsschutz kontrollieren.
- Ein Unfall ist dem Anbieter unverzüglich zu melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Keinesfalls sollte ein Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. Meist ist der Nutzer nach den AGB auch verpflichtet, die Polizei in jedem Fall beizuziehen, die aber nicht jeden (kleinen) Unfallschaden aufnimmt. Gerade dann ist es wichtig, die Adressen der Unfallbeteiligten und der anwesenden Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu notieren.
- Vor der Fahrt sollte sich der Carsharer über die maximale Kilometeranzahl informieren, die eingehalten werden muss. Sofern eine angegebene Grenze überschritten wurde, können gegebenenfalls Zusatzkosten anfallen.
Quelle: ADAC (ots)