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Energiesparen im Betrieb: Licht ist ein großer Stromfresser

Archivmeldung vom 04.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Der Stand-by-Modus kostet deutsche Haushalte und Büros jährlich fünf bis sechs Milliarden Euro. Dabei reichen schon kleine Tricks aus, um Strom zu sparen. Eine intelligente Steckdosenleiste oder eine mit Schalter kann eine Lösung sein, um mehrere Geräte mit einem Knopfdruck auszuschalten.

Ähnlich sieht es bei den Heizkosten aus. Als Faustregel gilt: Jedes Grad weniger Temperatur bedeutet eine Energieeinsparung von sechs Prozent. Wer sein Büro außerdem mehrmals am Tag querlüftet, anstatt das Fenster zu kippen und die Heizung laufen zu lassen, verbessert das Raumklima. "Wichtig ist ein energiebewusstes Nutzerverhalten, dann ist im Schnitt ein Energieeinsparpotenzial von zehn Prozent möglich", sagt Ramona Schalek, TÜV Rheinland-Expertin für Energieeffizienz.

Kleine und mittlere Unternehmen sind nach EU-Definition Betriebe, die nicht mehr als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro im Jahr oder einen Umsatz von maximal 50 Millionen Euro im Jahr haben. "Gerade diese Unternehmen können bei der Beleuchtung mindestens 15 Prozent Strom einsparen", betont Ramona Schalek. Der Einbau von Tageslichtsensoren oder Bewegungsmeldern bedeutet rund 20 Prozent weniger Strom.

TÜV Rheinland bietet Energieberatungen an, die ebenfalls gefördert werden. Wer langfristig Energie in seinem Betrieb einsparen möchte, für den ist ein Energiemanagementsystem die richtige Lösung.Großes Einsparpotenzial liegt in den sogenannten Querschnittstechnologien, die branchenunabhängig in jedem Unternehmen für den Betrieb notwendig sind. Das BAFA hat zu Beginn des Jahres die Richtlinien zur Förderung von Querschnittstechnologien geändert. Mit aufgenommen wurden nun auch jegliche Art von Wärmerückgewinnungs- und Beleuchtungsanlagen basierend auf LED-Technik sowie die Förderung der tageslichtabhängigen Steuerung und Regelung.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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