Besondere Verkehrsregeln in den Urlaubsländern
Archivmeldung vom 28.06.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Regeln im Straßenverkehr unterscheiden sich im europäischen Ausland zum Teil gravierend von denen in Deutschland. Damit Urlauber wissen, auf was sie achten müssen, fasst der ADAC die wichtigsten Informationen zusammen:
Italien: In den Sommermonaten (15. Mai bis 15. Oktober) darf nur dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten Wert entspricht. Wer in Italien mit über 1,5 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss neben einer hohen Geldbuße auch mit der Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen, sofern er auch dessen Halter ist.
In die Innenstädte dürfen aufgrund verkehrsbeschränkter Zonen (ZTL / Zona a Traffico Limitato) oft nur Anlieger fahren. Hier müssen Autofahrer genau auf die Beschilderung achten, sonst drohen hohe Bußgelder. Außerdem haben Linienbusse im Straßenverkehr in Italien immer Vorfahrt.
Dänemark: Auch hier kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Hier liegt die Grenze bei 2,0 Promille.
Frankreich: An den Ampeln in Frankreich gibt es einige Besonderheiten: Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeigt an, dass dieser rot hat. Bei eigener grüner Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall erlaubt. Fußgänger haben jedoch Vorrang.
Österreich: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch untereinander hätten austauschen können, muss eine "Blaulichtsteuer" (Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen.
Schweiz: Verkehrsverstöße, insbesondere Tempolimitüberschreitungen, werden mit drastischen Strafen geahndet. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über dem zulässigen Limit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft.
Slowenien: Wer ein Bußgeld erhält, sollte dies sofort begleichen. Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs oder der Fahrer wird in Polizeigewahrsam genommen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht.
Kroatien: Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
Ungarn: Bei Bezahlung der Autobahnmaut (Elektronische Vignette) werden die Kfz-Kennzeichen registriert. Bei den Verkaufsstellen kommt es hierbei jedoch häufig zu Zahlendrehern. Deshalb müssen Urlauber die Belege genau kontrollieren, bevor sie sie unterschreiben. Nachträgliche Reklamationen sind teuer und bei falsch registrierten Kennzeichne drohen hohe Nachforderungen und Bußgelder.
Quelle: ADAC (ots)