Die Checkliste um bußgeldfrei durch den Winter zu kommen
Archivmeldung vom 03.12.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithDen ersten Schneefall und vereiste Straßen hat es dieses Jahr in Teilen Deutschlands bereits gegeben. Insbesondere als Autofahrer ist daher Vorsicht angesagt. Minusgrade und nasse Straßen erhöhen nämlich nicht nur die Unfallgefahr, sondern führen auch schnell zu Bußgeldern im Straßenverkehr. Was zu beachten ist, weiß die Berliner CODUKA GmbH als Betreiber des Portals Geblitzt.de.
Die Sache mit der angepassten Geschwindigkeit
Ganz gleich, ob Nebel, Regen oder Schnee - in Herbst und Winter müssen Verkehrsteilnehmer mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Wer dagegen verstößt und von der Polizei erwischt wird, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie mit einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert werden. Wie hoch die angepasste Geschwindigkeit sein darf, liegt im Ermessen der jeweiligen Polizeibeamten.
Verkehrsschild mit Zusatz "Bei Nässe"
Bei manchen Straßenabschnitten gibt es auch Verkehrsschilder, die ein Tempo von 60 oder 80 km/h ausweisen und dabei den Zusatz "Bei Nässe" beinhalten. Allerdings ist es nicht immer eindeutig festzustellen, wann eine Straße den Vorstellungen des Gesetzgebers von Nässe entspricht.
Der Geschäftsführer der CODUKA GmbH, Jan Ginhold, sagt dazu: "Auch die Straßenverkehrsordnung gibt hierfür keine klaren Aufschlüsse. Laut einer juristischen Definition des Bundesgerichtshofs jedoch muss die Fahrbahn komplett mit einem Wasserfilm überzogen sein, um dem Tempo-Hinweis Folge leisten zu müssen." Einzelne Pfützen wären demnach kein Grund, maximal 60 oder 80 km/h zu fahren. "Achtsames Fahren auf feuchten und rutschigen Fahrbahnen", so Ginhold weiter, "ist zwecks Unfallvermeidung aber immer ein guter Ratgeber."
Bußgelder bei Schneefall
Schnee und Eis trüben nicht nur das Fahrvergnügen, sondern setzen auch dem Fahrzeug zu. Hier muss gehandelt werden, denn wer sein Autodach nicht von Schnee befreit, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zahlen. Das Fahren mit verschneitem Kennzeichen kann immerhin noch 5 Euro kosten. Auch die Windschutzscheibe sollte freigekratzt werden, will man nicht 10 Euro zahlen. Im Falle eines Unfalls können sogar 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Die 10 Euro fallen allerdings auch an, wenn man den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lässt.
Apropos freie Sicht: Da es im Winter bekanntermaßen früher dunkel wird, sind Autofahrer angehalten, frühzeitig das Abblendlicht einzuschalten. Andernfalls kann innerorts ein Verwarnungsgeld von 25 Euro, außerorts ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt verhängt werden.
Winterreifen sind Pflicht
Wichtig ist auch, sich rechtzeitig um die korrekte Bereifung zu kümmern. Als grobe Orientierung gilt dafür der Zeitraum von Oktober bis Ostern. Winterreifen müssen der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen. Reifen, die nach dem 31.12.17 hergestellt wurden, müssen zwingend das Alpine-Symbol aufweisen. Reifen hingegen mit der M+S Kennzeichnung, die vor dem Stichtag produziert worden sind, können noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.
Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ist kein Kavaliersdelikt. Wer ohne passende Reifen in eine Polizeikontrolle gerät, muss 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Das gilt auch, wenn die minimal zulässige Profiltiefe der Reifen von 1,6 Millimeter unterschritten wird.
Geblitzte Autofahrer aufgepasst!
"Die Besonderheiten in der Winterzeit für Autofahrer sind aber keine Einbahnstraße. Auch die Behörden müssen einwandfrei arbeiten. So kann die Funktion von Blitzgeräten durch die Kälte beeinträchtigt werden", weiß Jan Ginhold aus langjähriger Erfahrung zu berichten und ergänzt: "Ist das der Fall, sollte man die Messungen im Rahmen eines Einspruchs gegen die Bußgeldvorwürfe auf Verwertbarkeit überprüfen lassen."
Quelle: CODUKA GmbH (ots)