Kurze Kennzeichen reservieren: Geld sparen bei der Zulassung
Archivmeldung vom 05.07.2019
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKurze Kennzeichen sind besonders bei Sportwagen-Fahrern und Tuning-Freunden beliebt. Doch die platzsparenden Fahrzeugkennzeichen gibt es nur im Ausnahmefall. Welche Regelungen normalerweise gelten und wie man bei der Fahrzeugzulassung dank i-Kfz nicht nur unnötige Wege, sondern auch bares Geld sparen kann, lesen Sie hier.
Alle Infos gleich zu Beginn:
- Kurze Kennzeichen werden nur im Ausnahmefall erteilt
- Deshalb gilt: Lieber vorab telefonisch nachfragen
- i-Kfz lautet der Name der internetbasierten Fahrzeugzulassung
- Vorteil: Kostengünstig aufgrund von Wegeinsparung
Kurze Kennzeichen reservieren: Geht das im Internet?
Wer sich für kurze Kennzeichen am Auto interessiert, tut das in der Regel aus optischen Gründen. Gerade Sportwagen bzw. Tuning-Wagen sehen mit einem platzsparenden Nummernschild besser aus. Kürzere Autokennzeichen nehmen weniger Platz ein und lenken somit den Blick nicht auf die Schilder. Für viele Fans von Fahrzeugästhetik ein echter Pluspunkt!
Aber kurze Nummernschilder werden von der Behörde nicht ohne Weiteres erteilt. Wer die zierlicheren Fahrzeugkennzeichen an seinem Auto anbringen will, muss einige grundlegende Dinge beachten. Ein kleines bzw. kurzes Autoschild darf nämlich nur verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Nummernschild in Engschrift ist nicht klein genug
- Technische Veränderungen, damit ein herkömmliches Schild ans Auto passt, sind nicht möglich
- Der Umbau ist möglich, kostet aber mehr als 5 Prozent des momentanen Fahrzeugwerts
Das sind die offiziellen Vorgaben. Doch nicht überall werden diese gleich streng umgesetzt. Während es einige Tuning-Fans leicht haben und auf Anfrage ein kurzes Schild nutzen dürfen, bleibt es anderen verwehrt.
Was heißt das nun? Wer kurze Kennzeichen reservieren möchte, kann zwar die Zahlen- und Buchstabenkombination online reservieren. Das geht zum Beispiel bei wunschkennzeichen-reservierung.de. Aber: Ob die jeweilige Zulassungsstelle tatsächlich mit kurzen Kennzeichen einverstanden ist, sollte vorher persönlich abgeklärt werden. Wer das telefonisch macht, spart sich jedoch den Weg in die Behörde.
Was die internetbasierte Fahrzeugzulassung leisten kann – und was nicht
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (kurz: i-Kfz) wird ab Herbst 2019 den Behördengang weitestgehend ersetzen. Seit einiger Zeit ist es schon möglich, Fahrzeuge online abzumelden, sofern die Fahrzeugschilder bereits mit einem Sicherheitscode ausgestattet sind und der Fahrzeughalter über die elektronische Personalausweisfunktion verfügt.
Ab Herbst 2019 soll es nun aber auch möglich sein, weitere Geschäftsvorgänge des Zulassungswesens online abzuwickeln. Dazu gehören laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) folgende Prozesse:
- Neuzulassungen
- Umschreibungen
- Kennzeichenmitnahme
Über ein Online-Formular gibt der Fahrzeughalter alle erforderlichen Daten ein und stellt einen Antrag auf die Fahrzeugzulassung. Der Antrag wird per Klick in die Behörde übermittelt. Vor Ort prüfen die Sachbearbeiter dann den Zulassungsantrag. Sofern dies erfolgreich verlaufen ist, werden die Zulassungspapiere und die Zulassungsplakette per Post an den Fahrzeughalter verschickt.
Bei Standardvorgängen entfällt so der Weg in die Zulassungsstelle. Wer jedoch die Bewilligung eines kurzen Kennzeichens anstrebt, tut gut daran, sich zunächst persönlich zu erkundigen, ob dies möglich ist.
Dank i-Kfz bares Geld sparen
Geht es um kurze Kennzeichen, ist die Nutzung von i-Kfz eine gewinnbringende Alternative zur normalen Zulassung. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter berechtigt ist, die platzsparenden Schilder zu nutzen.
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung steht nach dem Launch an allen sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Fahrzeughalter sind somit nicht mehr an die Öffnungszeiten der Behörde gebunden.
Außerdem können sie sich den Weg zur Zulassungsstelle sparen. Insbesondere diese Weg-Ersparnis macht sich auch finanziell bemerkbar: Wer nicht persönlich in der Zulassungsbehörde erscheint, muss kein Busticket kaufen und auch keinen Kraftstoff verfahren – ein echter Vorteil!
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