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Räumfahrzeuge überholen: erlaubt, aber gefährlich

Archivmeldung vom 11.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Räumfahrzeug / Winterdienst (Symbolbild)
Räumfahrzeug / Winterdienst (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Schnee, Matsch und Glatteis: Die Räum- und Streudienste sind im Moment im Dauereinsatz. Autofahrer dürfen die sperrigen Fahrzeuge überholen - ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Doch bei einem Unfall haftet oft der Autofahrer, warnt das R+V-Infocenter.

Sonderregeln für Arbeitsfahrzeuge

Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. "Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf allen Straßen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt", warnt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung.

Vorbeifahren auf eigenes Risiko

Autofahrer müssen in der Nähe der großen Fahrzeuge wachsam sein. "Vor dem Räumfahrzeug kann die Fahrbahn noch voller Schnee oder Eis sein. Der plötzliche Wechsel macht ein Überholmanöver gefährlich", sagt R+V-Experte Kretschmer. Auf Autobahnen fahren zudem häufig mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander her - die Unfallgefahr steigt. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, haftet in der Regel der Autofahrer, der überholt hat. "Das gilt beispielsweise, wenn er die Breite falsch eingeschätzt hat oder auch bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug", sagt Kretschmer.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen sollten Autofahrer äußerst rechts fahren. Das verringert das Risiko eines Zusammenstoßes.
  • Kommt es auf Fahrbahnen nur vereinzelt zu Glätte, ist die Gemeinde nicht verpflichtet zu streuen. Autofahrer sollten ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
  • Nachts besteht auf Straßen nur dort eine Streupflicht, wo mit viel Verkehr zu rechnen ist.
  • Unbefestigte Wald- und Feldwege müssen im Winter nicht oder nicht vollständig geräumt und gestreut werden. Wer dort fährt, tut dies auf eigenes Risiko.

Quelle: R+V Infocenter (ots)

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