Weg frei für die Rettungsgasse
Archivmeldung vom 29.12.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAutofahrer sollten auf Autobahnen, mehrspurigen Bundesstraßen und im Stadtverkehr daran denken, bei einem Stau eine Rettungsgasse für Polizei und Notarzt zu bilden. Das kann lebensrettend sein: Je schneller die Rettungskräfte an den Unglücksort gelangen, desto größer sind die Überlebenschancen der Unfallopfer.
Nach Angaben des ADAC ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen je Richtung in der Mitte zu bilden. Das heißt, dass Autos auf der linken Spur an den linken Fahrbahnrand fahren müssen, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei drei- und vierspurigen Autobahnen verläuft die Rettungsgasse zwischen der linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur. Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen dagegen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist zudem darauf hin, dass Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Verkehrsbehinderung sogar mit einer Anzeige rechnen müssen.
Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es in Österreich, der Schweiz, Slowenien und Tschechien.
Quelle: ADAC (ots)