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VIER PFOTEN rät: Urlaubszeit - So helfen Sie ausgesetzten Hunden

Archivmeldung vom 26.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Jens  / pixelio.de
Bild: Jens / pixelio.de

Die Urlaubszeit hat begonnen und weckt sehr gegensätzliche Gefühle: Während sich die einen freuen, sehen ihr die Tierschützer und Tierheime eher sorgenvoll entgegen. Denn alle Jahre wieder taucht das Problem der ausgesetzten Hunde auf. Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN erklärt, was Sie tun können, wenn Sie ein herrenloses Tier finden.

Angebunden im Wald, zurückgelassen auf Parkplätzen, oder einfach aus dem Auto geworfen: Sobald die Urlaubszeit naht, werden viele Hunde für ihre Besitzer plötzlich zum Ballast. Statt auf die Reise zu verzichten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen, wählen vermeintlich tierliebe Hundehalter den für sie einfachsten Weg: Sie überlassen ihren Vierbeiner einfach dem Schicksal. Ohne fremde Hilfe ist so ein Tier in den meisten Fällen verloren. Was also tun, wenn man einen ausgesetzten Hund findet?

"Sollten Sie den Verdacht hegen, ein 'Urlaubsopfer' vor sich zu haben, sehen Sie sich das Tier genau an", rät Kampagnenleiterin Dr. Martina Stephany von VIER PFOTEN. "Wenn der Hund einen verunsicherten, geschwächten oder orientierungslosen Eindruck macht, verstört herumläuft oder sich verängstigt verkriecht, kontaktieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige Tierheim. Bleiben Sie so lange bei dem Tier, bis es von offizieller Stelle in Obhut genommen wurde. Nehmen Sie den Hund jedoch bitte nicht einfach mit nach Hause. Aufgefundene Haustiere fallen nämlich unter das Fundrecht (§§ 965 - 984BGB) und dürfen nicht behalten werden."

Was jedoch, wenn der Vierbeiner schon eine Pfote in Ihr Herz gesetzt hat? Dr. Stephany: "Auch wenn es schwer fällt, müssen Sie sich leider sechs Monate gedulden. Erst nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie das Tier offiziell aufnehmen."

Quelle: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz (ots)

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