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Nachsendeantrag: damit die Post nicht verloren geht

Archivmeldung vom 07.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: andi-h / pixelio.de
Bild: andi-h / pixelio.de

Wer aus beruflichen oder privaten Gründen umzieht, hat jede Menge Papierkram zu erledigen. Zu den wichtigsten Punkten gehören natürlich die Ummeldung bei der zuständigen Gemeinde und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung. Zwar lassen sich viele Bankgeschäfte online erledigen, doch in vielen Dingen legen die Kunden großen Wert auf eine persönliche Beratung. Das betrifft beispielsweise Investitionen zur Vermögensbildung oder Sparpläne für die individuelle Altersvorsorge. Was im Umzugsstress gern vergessen wird, ist, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen.

Bild: Gitti Moser / pixelio.de
Bild: Gitti Moser / pixelio.de

Auch wenn allen Freunden, Bekannten und Behörden die neue Anschrift bekannt ist, kann dadurch wichtige Post verloren gehen. Beispielsweise, wenn in einer Behörde schlicht vergessen wird, die neue Anschrift einzutragen. Die Einzelheiten, was sie beachten müssen, erfahren die Besucher auf der Seite nachsendeauftrag.org. Hier erfahren die Seitenbesucher alle Details, die für den Nachsendeauftrag wichtig sind.

Was ist ein Nachsendeauftrag?

Da es erfahrungsgemäß eine Weile dauert, bis die neue Anschrift allen wichtigen Personen und Behörden geläufig ist. Deshalb bietet die Deutsche Post sowohl Privatleuten als auch gewerblichen Kunden den Nachsendeservice an. Möglich ist dieser Service für sechs, respektive zwölf Monate. Privatkunden bezahlen dafür einmalig 15,20 Euro beziehungsweise 25,20 Euro, für Geschäftskunden kostet der Service etwa das Doppelte. An die neue Adresse werden dann sämtliche Briefsendungen, Zahlungs- und Postanweisungen und Werbesendungen. Gebühren verlangt die Deutsche Post erst seit dem 1. Januar 2003. Dafür können die Postkunden seitdem auch einen erweiterten Antrag auf die Nachsendung von Päckchen und Paketen stellen. Das ist zum Beispiel dann notwendig, wenn die Kunden regelmäßig bei Onlineshops einkaufen, dort ein Kundenkonto angelegt und vergessen haben, die Adresse  zu aktualisieren. Ausgenommen sind beim Nachsendeauftrag lediglich Zeitschriften und Zeitungen. Auch die Nachsendung ins Ausland ist nicht möglich. Das betrifft neben den klassischen Auswanderern auch Bürger, die in grenznahen Regionen leben. Sie ziehen oft gerne um ein paar Kilometer um, weil im benachbarten Ausland Miete und Lebenshaltungskosten niedriger sind.

Die Serviceoffensive der Post

Seitdem sich die Deutsche Post von einer Behörde zu einem börsennotierten Dienstleistungsunternehmen gewandelt hat, steht die Kundenfreundlichkeit im Vordergrund. Dazu trägt natürlich auch bei, dass der einstige Monopolist die Briefzustellung nicht mehr alleine erledigt. Vor allem die großen Zeitungsverlage haben die Liberalisierung des Postmarktes genutzt, um mit ihren Zeitungsausträgern in der jeweiligen Region auch die Postzustellung anbieten. Zur neuen Serviceoffensive gehört auch, dass die Post-Tochter DHL ihren Kunden künftig den Liefertermin ihrer Sendung mitteilen will. Dann können die Kunden dafür sorgen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung jemand zu Hause ist oder ein Nachbar die Sendung in Empfang nehmen kann.

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