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Mit Bedacht baden gehen

Archivmeldung vom 17.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Das nächste heiße Wochenende steht vor der Tür und viele Urlauber zieht es wieder ans Wasser. Obwohl der Sommer bisher noch nicht zur Hochform aufgelaufen ist, sind bereits zahlreiche Menschen ertrunken. "Selbstüberschätzung, Leichtsinn, das Missachten von Warnsignalen, Sprünge in unbekannte Gewässer und das Baden an unbewachten Küstenabschnitten, in Seen oder Flüssen sind die häufigsten Ursachen für Ertrinken", nennt der Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Hans-Hubert Hatje, vermeidbare Fehler, die nicht selten zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod führen.

80 Prozent aller Todesfälle durch Ertrinken sind vermeidbar sagen internationale Experten der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO). "Mit Bedacht baden gehen senkt das Risiko zu Ertrinken deutlich", rät der DLRG-Präsident jedem Wassersportfan.

Schwimmen ist neben dem Radfahren der beliebteste Freizeitsport in Deutschland, aber er birgt auch Gefahren. Über 80 Prozent der Opfer ertrinken in unbewachten Binnengewässern. Die DLRG empfiehlt deshalb allen Schwimmern, Seglern und Surfern nur an von Rettungsschwimmern gesicherten Badestellen zu baden oder Wassersport zu treiben. Wer in einem unbekannten See schwimmen möchte, sollte sich vorher bei einheimischen Fachleuten über die Gefahren erkundigen, die in dem See lauern, und er sollte nie allein schwimmen. Bei einem Schwächeanfall, Kreislaufproblemen oder einem Krampf ist niemand da, der schnelle Hilfe leisten kann.

Kopfsprünge von Brücken oder Ästen in unbekannte Gewässer nennt Hans-Hubert Hatje "ein hochgefährliches Abenteuer", das schon vielen vor allem jungen Menschen zum Verhängnis geworden ist und sie dann ein Leben lang mit einer Querschnittlähmung an den Rollstuhl gefesselt hat. Ein sehr hohes Risiko geht auch ein, wer an bewachten Badestellen die rote Flagge missachtet - die große Gefahr signalisiert sowie unbedingt vom Baden abrät (Badeverbot) - und trotzdem seine vermeintlichen schwimmerischen Fähigkeiten bei hohem Wellengang, ablandigem Wind und gefährlichen Strömungen unter Beweis stellen will. "Unsere Retter bestästigen mir, dass auch in diesem Sommer wieder Badegäste dieses Warnsignal ignoriert haben und damit sich und andere in Lebensgefahr gebracht haben", berichtet Hatje.

In diesem Jahr sind bereits wieder vier Kinder zwischen zwei und vier Jahren in einem Gartenteich oder privaten Swimmingpool ertrunken. Der DLRG-Präsident appelliert deshalb an alle Eltern, die Kleinen keinen Moment aus den Augen zu lassen und immer in Griffweite zu sein, wenn Wasser in der Nähe ist. Wasser zieht kleine Kinder magisch an, das sollten Eltern wissen. Auch an bewachten Stränden und in Badeanstalten gilt: Das Sorgerecht und die Aufsichtsplicht liegt bei den Eltern. Sie können diese Verpflichtung nicht mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder Kurkarte an die Rettungsschwimmer abtreten.

Quelle: DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (ots)

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