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Zur MPU wegen Cannabiskonsums - Dustin Senebald von SEDURA Consulting klärt auf, wie Betroffene reagieren sollten

Archivmeldung vom 07.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dustin Senebald Bild: SEDURA Consulting GmbH Fotograf: SEDURA Consulting GmbH
Dustin Senebald Bild: SEDURA Consulting GmbH Fotograf: SEDURA Consulting GmbH

Wird bei einer Verkehrskontrolle Cannabis nachgewiesen, geraten Betroffene in die Bredouille. Nicht ohne Grund: Noch bis 2019 galt im Straßenverkehr eine Null-Toleranz-Regelung, nach welcher auch Ersttäter den Führerschein sofort entzogen bekommen haben, sobald dieses Vergehen bei den Behörden eingegangen ist.

Inzwischen hat sich die Rechtslage zwar geändert und sogar eine Legalisierung von Verkauf und Konsum zu Genusszwecken ist im Gespräch - das Fahren unter Einfluss von THC verstößt jedoch nach wie vor gegen die Straßenverkehrsordnung.

Ob ein Verkehrsteilnehmer nach einem derartigen Vergehen den Führerschein verliert, muss im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, auch MPU genannt, geklärt werden. Mit deren Besonderheiten und der Problematik bezüglich Cannabis ist Experte Dustin Senebald bestens vertraut. In diesem Gastbeitrag erklärt er Betroffenen, wie sie sich verhalten sollten, um das sogenannte BtM-Verfahren zu überstehen oder sogar ganz zu vermeiden.

Für Cannabiskonsum zur MPU

Die MPU wird im Auftrag der Verkehrsbehörden durchgeführt und entscheidet darüber, ob Verkehrssünder ihren Führerschein abgeben müssen. Im Rahmen dieser Untersuchung müssen Verkehrsteilnehmer, die ohne medizinische Notwendigkeit Cannabis konsumiert haben, einen Abstinenznachweis erbringen. Oft scheitert dies jedoch an unklaren Bedingungen und fehlender Beratung hinsichtlich des psychologischen Gesprächs bei der MPU.

Bereits in der Kommunikation während der Verkehrskontrolle sieht der MPU-Experte Dustin Senebald einige Probleme. So spiele es, wenn ein Verkehrsteilnehmer den Beamten auffällt, erst einmal keine Rolle, ob er Cannabis aus medizinischen Gründen - also grundsätzlich legal - oder zum Genuss konsumiert. Ein Verfahren werde vorerst in beiden Fällen eingeleitet.

Ausnahmen für medizinischen Cannabiskonsum nur mit Rezept

Entsprechend wird den Betroffenen nur selten mitgeteilt, wie sie sich zu verhalten haben, um den Verlust des Führerscheins zu vermeiden. Konsumenten medizinischer Cannabispräparate wissen oft nicht einmal von der Möglichkeit, der MPU zu entgehen, da sie schlichtweg von niemandem darüber aufgeklärt wurden: Der Arzt darf zwar Cannabis verschreiben, weiß jedoch meist wenig von der aktuellen Rechtslage und die Beamten nehmen bei der Verkehrskontrolle auch keine beratende Rolle ein. Deshalb fehlen Betroffenen oft die nötigen Dokumente, um die Notwendigkeit nachzuweisen, weiß der Experte.

Eine generelle Mitteilungspflicht besteht zudem nicht, weshalb auch die Führerscheinstelle im Vorfeld nicht vom Cannabiskonsum der Betroffenen weiß. Fällt ein Verkehrsteilnehmer unter Einfluss von Cannabis bei der Verkehrskontrolle auf, sollte dann spätestens die medizinische Notwendigkeit der Behörde mitgeteilt werden. Darauf folgt in solchen Fällen ein fachärztliches Gutachten, das einen Missbrauch von Cannabis ausschließen soll. Um dieses zu bestehen, rät Dustin Senebald den Betroffenen dazu, die Hilfe eines Experten in Anspruch zu nehmen, der ihnen bei der Beschaffung der für den Nachweis nötigen Dokumente und Atteste mit Rat und Tat zur Seite steht.

MPU für "illegales" Konsumieren von Cannabis

Bei der Einnahme von Cannabis als Genussmittel verhält es sich anders: Wird bei einem Verkehrsteilnehmer Cannabis nachgewiesen, muss er seine Fahrtüchtigkeit immer im Rahmen einer MPU beweisen. Viele machen dabei den Fehler, bis zum Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu warten, bevor sie den Konsum einstellen. Dies reicht aber nicht, betont Dustin Senebald. Da in der Regel Fristen von nur zwei bis drei Monaten für das Bestehen der MPU gelten, kann in solchen Fällen beim Drogenscreening weiterhin Cannabis nachgewiesen werden und der Abstinenznachweis scheitert.

Senebald empfiehlt deshalb, nach auffälligen Verkehrskontrollen unverzüglich den Cannabiskonsum einzustellen und mindestens sechs Monate vor der Untersuchung abstinent zu bleiben, um die MPU zu bestehen. Dabei kommt Konsumenten das geringe Tempo des Verfahrens zugute: Bis zu acht Monate kann es dauern in großen Städten, bis die Aufforderung zur MPU eintrifft.

Quelle: SEDURA Consulting GmbH (ots)

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