Karneval hinterm Steuer: Darauf müssen Narren achten
Archivmeldung vom 28.02.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuch in diesem Jahr herrscht in vielen deutschen Städten zur närrischen Zeit Ausnahmezustand. Doch Bußgelder, Punkte oder Führerscheinentzug können sogar den feierwütigsten Narren und Jecken die gute Laune entschieden verderben. Worauf Verkehrsteilnehmer achten müssen, um sicher durch die närrische Jahreszeit zu kommen, zeigt das Informationsportal Bußgeldkatalog.org.
Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV), erklärt: "Während beim Feiern meist alles erlaubt ist, gibt es hinterm Steuer keine Narrenfreiheit. Gerade zur Fastnachtszeit haben Polizeikontrollen Hochsaison und achten ganz besonders auf Jecken, die den Alkohol unterschätzen oder den Verkehr anderweitig gefährden."
Die wichtigste Regel: Auch wer sich nur das eine oder andere Glas Bier, Sekt oder Schnaps gönnen will, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen. Schon mit 0,3 Promille Alkohol im Blut und einer auffälligen Fahrweise riskiert man den Führerscheinverlust. Bei 0,5 Promille ist er für einen Monat weg - 500 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg inklusive. Wer mit 1,1 Promille erwischt wird, darf sich gleich für bis zu 12 Monate vom Führerschein verabschieden und bis zu 3.000 Euro zahlen. Fahranfänger bis 21 haben absolutes Alkoholverbot: Für sie werden 250 Euro Bußgeld, zwei Punkte und eine um vier Jahre verlängerte Probezeit fällig.
Oft unterschätzt wird laut VFBV der Restalkohol am Morgen danach: "Ein gesunder Körper baut pro Stunde ca. 0,1 Promille ab. Ein paar Stunden Schlaf reichen daher oft nicht aus, um am nächsten Morgen wieder fahren zu dürfen", so Voigt. Auch das Umsteigen aufs Fahrrad ist kein Freischein für ungebremsten Alkoholgenuss: Wer etwa mit 1,6 Promille auf dem Rad kontrolliert wird, kann seinen Führerschein verlieren und muss sich gegebenenfalls einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Auch kostümierte Jecken, die nüchtern bleiben, müssen aufpassen: Beinträchtigen Masken oder Verkleidungen hinter dem Lenkrad Sicht und Gehör, sind schnell zehn Euro Bußgeld fällig. Bei einem Unfall, kann dem maskierten Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen und Strafanzeige erstattet werden. Wie hoch mögliche Bußgelder ausfallen können, wann Punkte drohen und welche Änderungen die Punktereform 2014 mit sich bringt, erfahren Verkehrsteilnehmer unter: www.bussgeldkatalog.org
Quelle: Bußgeldkatalog.org (ots)