Richtige Sitzposition im Auto: Instrumente müssen gut abzulesen sein
Archivmeldung vom 01.08.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie richtige Sitzposition hinterm Lenkrad kann im Ernstfall überlebenswichtig sein. "Notsituationen erfordern vom Autofahrer neben einer schnellen Reaktion auch den perfekten Zugriff auf Lenkrad und Pedale. Dabei kommt es auf den richtigen Abstand an", sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Gurte, Gurtstraffer, Airbags und Kopfstützen schützen nur dann wirkungsvoll, wenn sie auch an den vorgesehenen Stellen auf den Körper einwirken. Die Gurte müssen stramm sitzen.
Zunächst die Sitzhöhe so einstellen, dass alle Instrumente gut abzulesen sind. Die Augen sollten etwa auf halber Höhe durch die Frontscheibe schauen. Höhe und Neigung des Sitzes so einstellen, dass die Oberschenkel leicht aufliegen. Die Sitzfläche sollte einige Zentimeter vor den Kniekehlen enden, damit das Blut besser in den Beinen zirkuliert. Das Gesäß direkt an der Rückenlehne platzieren. Anschließend den Sitz so einstellen, dass das linke Knie beim Treten des Kupplungspedals leicht angewinkelt ist.
"Der Mindestabstand zwischen Oberkörper und Lenkrad beträgt rund 30 Zentimeter, um bei einem Unfall Verletzungen durch den Airbag zu minimieren", betont Hans-Ulrich Sander. Auch beim Lenken sollten die Schulterblätter Kontakt mit der eher gerade eingestellten Rückenlehne haben. Dadurch rückt der Kopf nahe an die Kopfstütze, die in der Höhe - je nach Körpergröße - möglichst mit dem Scheitel abschließt. Bei ausgestreckten Armen sollten die Handgelenke den oberen Lenkradkranz berühren. Grundsätzlich gehören beide Hände ans Lenkrad, am besten in der Viertel-vor-drei-Stellung. So hat der Fahrer bei plötzlichen Ausweichmanövern alles im Griff.
Gurtpflicht auch für Schwangere
Übrigens: Die Anschnallpflicht besteht auch für Schwangere. Dabei den über das Becken verlaufenden Gurt so tief wie möglich unterhalb des Bauchs führen. Nicht angeschnallte werdende Mütter riskieren bei einem Unfall schwere Verletzungen für sich und das Baby. "In Ausnahmefällen kann die örtliche Straßenverkehrsbehörde bei Vorlage eines ärztlichen Attests eine Befreiung von der Gurtpflicht erteilen", sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.
Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)