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Ohne Stress ins Ausbildungsjahr: Kritik nicht direkt persönlich nehmen

Archivmeldung vom 01.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de
Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de

Rund eine halbe Million junger Menschen beginnt im Sommer eine Berufsausbildung. Doch jeder Vierte löst nach Angaben des Bundesbildungsministeriums seinen Vertrag vorzeitig auf. "Der Start ins Berufsleben ist für Jugendliche besonders stressig", sagt Julia Milchsack, Psychologin bei TÜV Rheinland.

Nach langen Ferien beginnt für die ehemaligen Schüler ein neuer Lebensabschnitt mit einem Achtstundentag, neuen Kollegen und Vorgesetzten, unbekannten Themen und wenig Freizeit. "Azubis müssen in kürzester Zeit eine enorme Anpassungsleistung erbringen und sich erstmals im Arbeitsleben mit anderen messen und behaupten", so die Expertin. Sie rät den jungen Menschen zu mehr Gelassenheit: "Kritik nicht gleich persönlich nehmen."

Austausch mit anderen Azubis hilfreich

Funktioniert eine Maschine nicht, macht der Computer Probleme oder unterlaufen Fehler, sollten sich Jugendliche durch diese normalen Probleme im Arbeitsalltag nicht stressen lassen. Die Expertin rät, die eigenen Ansprüche zu hinterfragen und erfahrenere Kollegen in ihrem Umgang mit Schwierigkeiten zu beobachten und um Unterstützung zu bitten. Auch der Austausch mit anderen Auszubildenden ist hilfreich. Um Lebensfreude zu bewahren, sollten Auszubildende ihre Hobbys wie Sport oder Freundschaften weiterhin pflegen.

Arbeitgeber sollten Feedback-Gespräche anbieten

Ernsthafte Probleme wie persönliche Schikanen oder dauerhafte Überstunden sollten Betroffene nicht auf die lange Bank schieben. Besser ist es, diese aktiv mit Vertrauenspersonen - wie Betriebsärzten oder den gewählten Jugend- und Ausbildungsvertretern - zu besprechen. Verantwortung trägt auch der Arbeitgeber - insbesondere für die Gesundheit von Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren. Für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es macht unter anderem verbindliche Vorgaben zu Arbeitszeiten und schreibt die Durchführung regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb vor. Unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen sollten Arbeitgeber in kurzen Abständen Feedback-Gespräche anbieten, um Schwierigkeiten möglichst rasch zu erkennen und auszuräumen.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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