Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Allgemein Verschneite Autoscheinwerfer: Geldbuße möglich

Verschneite Autoscheinwerfer: Geldbuße möglich

Archivmeldung vom 01.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Winter, Schnee & Auto (Symbolbild)
Winter, Schnee & Auto (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Schnee und Matsch auf den Scheinwerfern: Das kann für Autofahrer gefährlich werden. Denn der Schmutzfilm schluckt einen Großteil des Lichts und verringert so die Sichtweite, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Zudem müssen Autofahrer mit einer Geldbuße rechnen.

Unfallrisiko erhöht

Untersuchungen haben gezeigt: Schon eine halbe Stunde Fahrt bei winterlichen Witterungen kann die Scheinwerfer so verschmutzen, dass die Sichtweite stark eingeschränkt ist. "Statt 50 bis 60 Meter sind es im schlimmsten Fall nur noch 35 Meter", sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Der Fahrer erkennt eine Gefahrensituation deutlich später und hat dadurch weniger Zeit zum Bremsen. Sind außerdem die Rücklichter verschmutzt, wird der eigene Wagen oft erst im letzten Moment gesehen. Ein Auffahrunfall ist dann schnell passiert.

Komplette Beleuchtung säubern

Autofahrer sollten deshalb die gesamte Beleuchtung vor Fahrtantritt gut säubern. "Bei längeren Fahrten empfiehlt es sich zudem, unterwegs nachzuwischen", meint R+V-Experte Walter. Wer mit verschmutzter Beleuchtung fährt, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer oder einem Unfall sind sogar bis zu 35 Euro möglich. Hinzu kommt: Bei einem Unfall muss der Fahrer möglicherweise für einen Teil der entstandenen Schäden aufkommen, auch wenn er sich ansonsten korrekt verhalten hat.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

  • Autoscheiben müssen ebenfalls vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Wer nur ein kleines Guckloch freikratzt, muss mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen.
  • Dicken Schnee auf dem Dach sollten Autofahrer unbedingt mitentfernen, damit er beim Fahren nicht herunterfällt.
  • Auto beim Eiskratzen und Saubermachen nicht laufen lassen. Das gilt als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung und ist deshalb gesetzlich verboten. Zudem riskieren Autofahrer einen Schaden am Motor.

Quelle: R+V Infocenter (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte purist in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige