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Sicher ins neue Jahr: Bei Böllern auf CE-Zeichen achten

Archivmeldung vom 31.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Ich-und-Du / pixelio.de
Bild: Ich-und-Du / pixelio.de

An Silvester 2010 waren Deutschlands Feuerwehren wieder rund um die Uhr gefragt: Bundesweite Statistiken führen die Brandhelfer zwar nicht, die städtischen Behörden registrierten zum Jahreswechsel aber unter anderem 1.500 Einsätze in Berlin und 1.100 in Hamburg. "Viele Menschen gehen fahrlässig mit Feuerwerkskörpern um und gefährden dadurch nicht nur sich, sondern auch andere", so Rainer Weiskirchen von TÜV Rheinland.

In Europa sind seit zwei Jahren nur noch Feuerwerksprodukte zulässig, die von einer Benannten Stelle wie zum Beispiel TÜV Rheinland geprüft wurden. Zu erkennen sind zugelassene Produkte am CE-Zeichen in Verbindung mit einer spezifischen Registriernummer. Für den Vertrieb auf dem deutschen Markt ist zusätzlich die Angabe der Identifikationsnummer vorgeschrieben, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben wird. Feuerwerk, das mit F1 gekennzeichnet ist, ist für Jugendliche ab 12 Jahren geeignet, die Kategorie F2 ist erst für Menschen ab 18 Jahren zugelassen, Produkte mit der Kennzeichnung F3 oder F4 ist nur etwas für Pyro-Profis.

Wer keine Brände durch Querschläger riskieren möchte, räumt am besten schon am Silvesternachmittag alle brennbaren Gegenstände von Balkon und Terrasse, schließt rechtzeitig die Fenster und trägt beim Feuerwerken keine leicht brennbare Kleidung aus Kunststoff. Raketen und sonstiges Feuerwerk ist grundsätzlich nur im Freien und nur gemäß Anleitung des Herstellers zu zünden. Außerdem sollte man einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Autos einhalten. Profis starten Raketen ausschließlich senkrecht und nie unmittelbar aus der Hand heraus. "Die Raketen am besten in eine Flasche stecken, die stabil in einem Flaschenkasten steht", so Experte Weiskirchen Und: Unbedingt Finger weg von nicht explodierten Knallkörpern, auf keinen Fall ein zweites Mal anzünden. Wem sein Gehör lieb ist, der trägt einen Gehörschutz: Explodierende Knallkörper können einen Lärmpegel von bis zu 160 Dezibel entwickeln. Das ist in etwa so laut wie ein Gewehrschuss in Mündungsnähe.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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