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Herbstliche Witterung: Wie man auf Baustellen trittsicher bleibt

Archivmeldung vom 28.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
BG BAU Pressebild Herbst
BG BAU Pressebild Herbst

Bildrechte: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Fotograf: BG BAU

Herbstliche Witterung erfordert insbesondere am Bau erhöhte Umsicht. Die kalte und nasse Jahreszeit bringt viele Herausforderungen für die Arbeit im Freien mit sich - Nässe und Glätte bedeuten Rutschgefahr. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt Hinweise, was zu beachten ist.

Herbststürme oder Nässe sowie gefallenes Laub erhöhen die Unfallgefahr auf Baustellen. Verantwortliche sollten entsprechende Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Beschäftigten ergreifen. Die nachfolgenden Tipps der BG BAU sollen helfen, Unfälle zu vermeiden.

Aufgeweichte Böden

Herbstregen macht die Böden auf Baustellen schlammig. Bei heftigen Regenfällen besteht die Gefahr von Sturzfluten. Baugruben, Gräben und Arbeitsbereiche müssen so gestaltet sein, dass sich keine Wasseransammlungen bilden können. "Regen kann die Standsicherheit beeinflussen. Gerade nach Starkregenereignissen kommt es häufiger vor, dass Böschungskanten abrutschen oder ganz weggespült werden. Hier ist also erhöhte Vorsicht geboten!", so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Stolpern, rutschen und stürzen vermeiden

Bernhard Arenz warnt: "Böden können durch nasses Laub oder überfrierende Nässe sehr rutschig und damit gefährlich werden!". Heruntergefallenes Laub kann zudem Unebenheiten und Hindernisse im Bereich von Verkehrswegen verdecken. Hier droht Sturzgefahr. Sicher begehbare Verkehrswege sind daher das A und O für sicheres Arbeiten auf Baustellen. Dafür sollten Unternehmerinnen und Unternehmer ebenso sorgen wie für rutschhemmendes und ausreichend profiliertes Schuhwerk ihrer Beschäftigten.

Auf allen Baustellen müssen die Wege und Flächen frei von Glätte oder entsprechend gestreut sein. Das muss regelmäßig überprüft werden.

Quelle: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (ots)

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