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Tipps für die sichere Fahrt mit dem Anhänger

Archivmeldung vom 23.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Der Anhänger wird im Alltag oft eingesetzt. Er kann viele praktische Dinge in Sachen Transport leisten oder in Form eines Wohnwagens unseren Urlaub gestalten. Aber wer darf welchen Anhänger überhaupt fahren und welches Auto darf welchen Anhänger ziehen. Und wie viel darf der Anhänger zuladen? Hier sind einige Tipps für den richtigen und sicheren Einsatz des Hängers.

in Anhänger benötigt ein eigenes amtliches Kennzeichen und muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Außerdem müssen Wohn- und Gepäckanhänger haftpflichtversichert und versteuert werden. Für Sportanhänger werden keine Steuern fällig und auch eine Versicherung muss für diese nicht abgeschlossen werden. Schäden an Sportanhängern übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, jedoch nur dann, wenn der Trailer angekuppelt ist. Es lohnt sich deshalb eine Anhängerhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden übernimmt, wenn der Anhänger nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist.

Für den Transport von Gartenabfällen, Großeinkäufen oder das Arbeitsmaterial für den Handwerker reicht ein einfacher kleiner Einachs-Anhänger, zugelassen für ein Gesamtgewicht von 600 bis 750 Kilogramm. Solche Anhänger haben keine eigene Bremse und werden vom Pkw mitgebremst. Höher werden die Ansprüche an einen Anhänger mit zunehmendem Gewicht des transportierten Materials, aber auch mit weiteren Strecken. Ein gebremster Ein- und Tandemachsanhänger - mit großen Rädern und hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet - kann zwischen 750 und 1500 Kilogramm transportieren. Auf jeden Fall darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 110 Prozent des Leergewichts beim Zugfahrzeug betragen.

Die Höchstbreite für einen Anhänger beträgt in Deutschland 2,55 Meter. In einigen europäischen Ländern, wie Lettland oder Tschechien, dürfen Anhänger nur 2,50 Meter breit sein. Ein Gespann, bestehend aus Pkw und Anhänger, darf nach deutschen Bestimmungen die Länge von 18 Meter nicht überschreiten. Mit dieser Länge ist man auch im europäischen Ausland auf der sicheren Seite. Nur in Serbien sind lediglich 15 Meter erlaubt.

Der Anhänger darf grundsätzlich nicht schwerer als der Pkw sein. Bei Geländewagen allerdings darf der Hänger um die Hälfte schwerer sein als das Zugfahrzeug. Die exakt zulässige Anhängerlast ist im Fahrzeugschein vermerkt und diese Angabe hat im Zweifel auch Vorrang vor gesetzlichen Vorgaben. Bei Anhänger ohne Bremse liegt die Gewichtsgrenze bei 750 Kilogramm. Der Fahrer sollte sich immer im Klaren sein, dass hohe Geschwindigkeiten oder scharfe Lenkmanöver den Anhänger leicht ins Schlingern bringen können. Einige Autobauer bieten Fahrzeuge mit Gespannstabilisierung an. Bei denen wird der aufschaukelnde Anhänger durch gezielten Bremseingriff am Zugfahrzeug über das ESP stabilisiert. Wer oft einen Anhänger zieht, sollte diese sinnvolle Investition nicht scheuen.

Das Rückwärtsfahren mit dem Anhänger erfordert eine gewisse Übung. Der Anhänger fährt nämlich immer in die Gegenrichtung zum Lenkeinschlag. Dabei entsteht auch die Frage, welcher Führerschein für das ziehen von Anhängern nötig ist.

Der ADAC empfiehlt Neulingen unter den Gespannfahrern ein spezielles Fahrsicherheitstraining. Dort werden unter anderem richtiges Manövrieren und Ausweichen geübt, sowie wichtige Tipps zur Handhabung eines Anhängers gegeben.

Der Gesetzgeber hat die Auswahl der mit Standard-Führerschein zu ziehenden Anhänger begrenzt. Das heißt, wenn ein Auto einen 1000-Kilo-Anhänger ziehen darf, muss das lange noch nicht für den Fahrer gelten. Wer den gängigen Führerschein Klasse B besitzt, darf zwar ein Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger. 750 Kilogramm Gesamtgewicht ist hier die Obergrenze für den Hänger. Ist er schwerer, darf er zumindest das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Auto und Anhänger zusammen dürfen nicht mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Ohne Probleme fährt allerdings, wer noch den alten Führerschein Klasse 3 besitzt: Er darf Anhänger bis zu 3,5 Tonnen lenken - wenn auch die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Ladung auf dem Anhänger muss natürlich gut gesichert werden, denn bei plötzlichen Bremsmanövern kann sogar ein leichter Plastikstuhl zu einem gefährlichen Geschoss werden. Schwere Teile in die Mitte des Anhängers auf der Achse platzieren und festzurren. Leerräume ringsherum ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut sollte durch Netze oder Planen gesichert werden.

Hinter dem kompliziert klingenden Begriff Stützlast verbirgt sich ein einfaches Prinzip. Zugfahrzeug und Anhänger müssen im beladenen Zustand eine gerade Linie bilden. Zeigt die Anhängevorrichtung einen Knick nach oben oder unten, kann das Gespann leichter ins Schleudern kommen, sich aber auch der Bremsweg verlängern. Deshalb muss der Anhänger mit mindestens vier Prozent seines Gewichts auf die Kupplung drücken; aber nicht mit mehr als 25 Kilogramm.

Beim Ankuppeln der Lichtkabel für die Beleuchtung des Anhängers und bei gebremsten Hängern darf das Abreißseil nicht vergessen werden.

Grundsätzlich ist Tempo 80 für Gespanne vorgeschrieben. Wer mit Anhänger schneller fahren will, kann sich das genehmigen lassen. Notwendig ist eine Tempo 100-Plakette, die es aber nur gibt, wenn das Auto mit ABS ausgestattet ist, die Reifen am Anhänger für Tempo 120 ausgelegt und jünger als sechs Jahre sind.

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