Achtung, Unwetter! So sichern Sie Ihr Zuhause vor Extremwetter ab
Archivmeldung vom 23.04.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićEs ist noch gar nicht lange her, dass die Winterstürme "Ylenia" und "Zeynep" über weite Teile Deutschlands hinwegzogen. Auch die Folgen des Jahrhunderthochwassers sind nach wie vor präsent. Unwetter können schnell die Existenz von Privatpersonen, Unternehmen oder Ortschaften bedrohen.
Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG erklären, wie man sich vor, während und nach einem Unwetter verhalten sollte und welche Versicherung eigentlich für welche Schäden aufkommt.
Wie kann ich mich und andere schützen?
Stürme können innerhalb kürzester Zeit aufziehen. Wenn sich der Himmel verdunkelt, gilt: Sonnenschirm zuspannen und lose Gegenstände sichern. Drinnen sollte man prüfen, ob Fenster und Türen verschlossen sind und wenn möglich, die Rollläden herunterlassen. Sofern das Haus in einer von Hochwasser bedrohten Lage liegt, ist es ratsam, sich im Vorfeld über folgende Dinge Gedanken zu machen: Welche Möbel/Wertgegenstände sollte ich in ein höheres Stockwerk schaffen? Wo sollte ich mein Auto in Sicherheit bringen? Außerdem gilt: Kein unnötiges Risiko eingehen und erst nach dem Unwetter etwaige Schäden suchen. Dann aber gründlich, denn selbst Kleinigkeiten können beim nächsten Unwetter zu viel größeren Schäden führen, wenn sie übersehen werden.
Wie kann ich mich absichern?
Viele Menschen denken bei "Unwetter-Versicherungen" vor allem an die sogenannte Elementarschadenversicherung. Diese greift aber nur bei Schäden beispielsweise in Folge von Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch. Was viele nicht wissen: Die Elementarschadenversicherung ist eine Ergänzung der Wohngebäudeversicherung, die in jedem Falle vorher abgeschlossen werden muss. Mit dieser Hauptversicherung ist man dann auch gegen Sturm, Hagel und Blitzeinschlag abgesichert. Aber aufgepasst: Damit versichern Sie ausschließlich das Gebäude und seine festen Bestandteile, zum Beispiel Türen, Fenster oder Treppen. Wenn durch das Unwetter Einrichtungsgegenstände beschädigt werden, hilft nur eine Hausratversicherung. Auch hierbei sollte man auf den Einschluss der Elementargefahren achten. Diese sind nicht immer automatisch mitversichert. Was die unterschiedlichen Versicherungen im Einzelnen alles abdecken, ist nicht immer leicht ersichtlich, weil es so viele Möglichkeiten gibt. Suchen Sie deshalb den Kontakt zu einem Experten, zum Beispiel zu einer Vermögensberaterin oder einem Vermögensberater der DVAG. So lässt sich klären, welche Versicherung im Einzelfall sinnvoll und welche Leistungen wirklich wichtig sind. Es empfiehlt sich ebenfalls, die Verträge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. So kann auch geklärt werden, welche Kosten von der Versicherung und in welcher Höhe übernommen werden (Transport- und Lagerkosten für versicherte Sachen, Aufräumungskosten oder Hotelkosten).
Die Drei-Punkte-Checkliste
Wenn es in den eigenen vier Wänden oder in der Mietwohnung zu Schäden infolge eines Unwetters kommt, sollten Sie versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren und die folgende Checkliste zu beachten:
- Schadenminderung betreiben: Versuchen Sie, das Schadenausmaß so gering wie möglich zu halten. Natürlich nur, sofern Sie sich selbst und andere nicht gefährden.
- Schäden dokumentieren: Am besten alle zerstörten oder beschädigten Gegenstände auflisten und fotografieren.
- Schäden melden: Umgehend Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und das weitere Vorgehen absprechen.
Quelle: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG (ots)