Mehr Rente durch Pflege: wer Angehörige pflegt, profitiert langfristig
Archivmeldung vom 12.05.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWenn der Vater oder die Mutter pflegebedürftig ist, übernehmen oft die Angehörigen die Pflege, zum Beispiel die Kinder. Pflege ist anstrengend und man muss auf vieles verzichten, etwa darauf, weiterhin voll zu arbeiten.
Doch es gibt auch einen Vorteil: wer seine Angehörigen pflegt, erhöht dadurch seine spätere Rente. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
"Man muss einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig, also privat, wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Es muss dabei kein verwandtschaftliches Verhältnis zum Pflegebedürftigen vorliegen. Wichtig ist aber: Der Pflegebedürftige muss Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung haben. Die Pflegenden brauchen selbst keine Beiträge zahlen, ihr Rentenanspruch erhöht sich aber dennoch. Die Beiträge werden voll durch die Pflegekasse oder privaten Versicherungsunternehmen getragen. Die Beiträge sind die Grundlage für das versicherte Einkommen aus dem später die Rente der Pflegenden berechnet wird."
Die Versicherungspflicht beginnt jedoch nicht automatisch, sondern hierfür ist ein Antrag erforderlich. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit, also nach den Pflegestufen I bis III und dem sich daraus ergebenden zeitlichen Umfang notwendiger Pflegetätigkeit. Den Grad der Pflegebedürftigkeit stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung fest. Der Rentenexperte gibt ein Beispiel:
"Zum Beispiel eine Frau mit der Pflegestufe II, wohnhaft in Stuttgart, wird mindestens 21 Stunden wöchentlich von ihrer Tochter gepflegt. Diese wird rentenrechtlich so gestellt, als ob sie gut 16.000 Euro im Jahr verdient hätte, was einer monatlichen Rentenerhöhung von 14 Euro entspricht."
Neben der Pflege ist eine Berufstätigkeit erlaubt. Doch man muss dabei aufpassen:
"Versicherungspflicht wegen Pflege tritt nur ein, wenn Pflegepersonen neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind. Übrigens: Der Antrag auf Pflegeleistungen stellt gleichzeitig auch den Beginn der Versicherungspflicht für die Person, die pflegt, sicher. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass der Pflegebedürftige rechtzeitig die Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse beantragt."
Weitere Informationen im Einzelfall bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen kostenlos. Dort und auch beim bundesweiten kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 gibt es weitere Auskünfte zum Antragsverfahren und zur Versicherungspflicht.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund