Mit dem Mietwagen in einen Unfall verwickelt
Archivmeldung vom 03.09.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas unschöne Erlebnis eines Unfalls bleibt kaum einem Autofahrer erspart. Zwar nehmen laut offiziellen Statistiken die Zahlen der Verkehrsunfälle kontinuierlich ab, jedoch können nicht viele Bundesbürger von sich behaupten, noch nie in einen Unfall verwickelt worden zu sein. In Notsituationen ist schnelle Hilfe nötig, die in Deutschland unkompliziert und durch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bereitgestellt wird. Besonders unangenehm sind Unfälle, wenn sie im Ausland passieren. Bei vielen Autofahrern herrscht große Unsicherheit, welches Vorgehen dann gefordert ist und worauf bei der Aufnahme des Unfalls geachtet muss, um im späteren Verlauf auch von der Versicherung unterstützt zu werden. Besonders großes Unwissen herrscht über die Frage, was passiert, wenn der Fahrer mit einem Mietwagen unterwegs war.
Bei Verkehrsunfällen gibt es eine strikte Vorgehensweise, die eingehalten werden sollte, um, vor allem auf viel befahrenen Straßen, Folgeunfälle zu vermeiden. Sofern nachfolgende Schritte nacheinander abgehandelt werden, wird verhindert, dass ein leichter Verkehrsunfall in Folgeunfällen endet:
- die eigene körperliche Unversehrtheit überprüfen
- Warnweste anziehen
- Unfallstelle mit Warndreieck sichern
- sich in sichere Umgebung (bspw. hinter die Leitplanke) begeben
- Anruf bei der Polizei
- bei austretenden Flüssigkeiten oder Bränden Anruf bei der Feuerwehr
- detaillierte Aufnahme des Unfalls mit der Polizei
Egal ob der Unfallfahrer mit einem Mietwagen oder seinem privaten PKW unterwegs ist, bis zur Aufnahme des Unfalls mit den Beamten der Polizei sollten alle Schritte eingehalten werden. Ist der Fahrer mit einem Mietwagen unterwegs, sollte er bei der Aufnahme des Unfalls nach Möglichkeit selbst Fotos des Wagens und der daran entstandenen Schäden machen. In der späteren Verhandlung mit der Autovermietung fällt eine saubere Abwicklung des Falles mit ausreichend Beweismaterial sehr viel leichter. Die Frage der Schuldklärung ist mit der Polizei zu klären und im Protokoll zu hinterlegen.
Die Abwicklung mit der Autovermietung
Die Autovermietung sollte nach der polizeilichen Aufnahme umgehend kontaktiert werden. Viele Vermietungen bieten spezielle Service Hotlines für Schäden oder Unfälle an. Was den Abtransport des Fahrzeuges betrifft, sollte sich dringend an die Anweisungen der Vermietung gehalten werden. Normalerweise stellt die Autovermietung unverzüglich einen Ersatzwagen zur Verfügung. Im Anschluss sollte dringend ein Schadensbericht zusammen mit der Vermietung ausgefüllt und unterschrieben werden um spätere Revisionen zu vermeiden. Mit dem Ersatzwagen, kann die Reise fortgesetzt werden und im späteren Verlauf die Haftung in Zusammenarbeit mit Versicherung und Autovermietung geklärt werden. Die Vermietung wird im Anschluss die Autoreparatur durchführen lassen. Meist verlangt die Vermietung das Einreichen aller Papiere, die bei der Vermietung des Unfallwagens ausgestellt wurden. Dazu gehört neben dem Mietvertrag auch der Zahlungsnachweis für die hinterlegte Kaution.
Die Frage der Haftung
Wie bei einem Unfall mit dem eigenen PKW muss auch bei Schäden am Mietwagen nachträglich geklärt werden wer haftet. Ein wichtiges Merkmal ist die Fahrlässigkeit. Handelt ein Mieter grob fahrlässig, indem er beispielsweise betrunken Auto gefahren ist oder einen Unfall provoziert hat, muss er sich an den entstandenen Kosten beteiligen. Klauseln in Mietverträgen, die vorsehen, dass der Mieter bei grober Fahrlässigkeit den Schaden in voller Höhe tragen muss, sind nach einem Urteil der Richter des Bundesgerichtshofes unwirksam.
Autovermietungen im Ausland
Wer im Urlaub ein Auto mietet, der sollte sich intensiv mit den Vertragsklauseln auseinandersetzen. Denn hier können deutsche Gesetze und auch Urteile des Bundesgerichtshofes nicht greifen und die Vertragsklauseln werden nach der Rechtsprechung des Ziellandes behandelt. Falls die Sprache des Landes nicht beherrscht wird, sollte dringend darauf geachtet werden, alle Vertragsinhalte genau abzuklären bevor eine Unterschrift erfolgt. Bei kostenintensiven Verträgen, beispielweise bei Miete eines Wagens über mehrere Wochen, lohnt es sich einen Dolmetscher zu Rate zu ziehen, falls die Mitarbeiter der Autovermietung kein Englisch sprechen.
Autounfall im Ausland
Verkehrsunfälle im Ausland erfordern häufig auch eine andere Vorgehensweise bei der Abwicklung eines Unfalls. In Italien beispielsweise ist das Tragen einer Warnweste bei Unfällen und Pannen verpflichtend. Ebenso gilt in Österreich eine strenge Warnwesten-Pflicht für Lenker eines PKWs. In Belgien gilt diese Pflicht nur außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Vor Fahrtantritt muss daher geklärt werden, ob im jeweiligen Land eine Pflicht zum Tragen einer Warnweste herrscht. Ist dies der Fall, muss geprüft werden, ob eine solche im Fahrzeug vorhanden ist. Auch die Notrufnummern sollten vor Antreten der Fahrt notiert werden, um eine hektische Suche nach einem Unfall zu vermeiden. In Italien ist die Polizei unter 112, die Feuerwehr unter 115 und der Rettungsdienst unter 118 zu erreichen. Innerhalb Österreichs können Notrufe mit 122 für die Feuerwehr, 133 für die Polizei und 144 für die Rettungskräfte abgesetzt werden. Die Nummer der jeweiligen Autovermietung sollte zudem stets zur Verfügung stehen, um die Abwicklung des Unfalls, einen Ersatzwagen und die Klärung der Haftungsfrage zu organisieren. Ein Verkehrsunfall ist in jedem Fall eine unangenehme Angelegenheit, die prinzipiell vermieden werden sollte. Ist das Unglück doch geschehen, ist der Mietwagen vertraglich abgesichert. Grundsätzlich sollten die Vertragsdaten vor Antritt der Fahrt genauestens gelesen werden, um Unsicherheiten zu vermeiden. Besonders im Ausland ist es wichtig, sich über die Abwicklung eines möglichen Unfalles im Vorfeld zu informieren. Fehlen diese Informationen, entsteht unnötiger Stress, der zu den Unannehmlichkeiten des Unfalles hinzukommt.