Karussell, Coaster und Achterbahn: Sicherheitshinweise immer ernst nehmen
Archivmeldung vom 02.06.2009
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Freigeschaltet durch HBAltersgrenzen und Größenbeschränkungen beachten TÜV Rheinland empfiehlt: Kinder bei schnellen Rundfahrgeschäften innen setzen
Jetzt läuft sie wieder: die heiße Phase für Vergnügungsparks und Jahrmärkte. Doch gleich ob Kinderkarussell oder Hightech-Coaster, ob Dorfkirmes oder große Freizeitparks - für alle gilt: Sicherheit hat oberste Priorität. "Wer heute in ein Karussell oder in eine Achterbahn steigt, genießt in der Regel ein sicheres Vergnügen, wenn er die Benutzungshinweise beachtet", Wolfgang Block, TÜV Rheinland-Experte für die Kontrolle der so genannten fliegenden Bauten.
Schwere Unfälle auf Achterbahnen oder Karussells passieren selten. Eltern sollten aber immer die Alters- und Größenbeschränkungen beachten, wenn sie mit ihren Kindern den Fahrspaß genießen wollen. Orientierung in Sachen Größe bieten Messlatten am Zugang zum Fahrgeschäft. Zudem unterschätzen Kinder leicht mögliche Gefahren oder überschätzen sich selbst. Eltern sollten sie deshalb nie aus den Augen lassen und dafür sorgen, dass immer eine erwachsene Person mitfährt. Zudem gehören Kinder, insbesondere bei schnellen Rundfahrgeschäften, immer auf den inneren Sitz. Wenn wirklich einmal etwas geschieht oder einen Übelkeit oder Angst überkommt, sofort das Aufsichtspersonal alarmieren, das die Fahrt jederzeit stoppen kann.
In punkto Sicherheit bleibt ansonsten bei Fahrgeschäften nichts dem Zufall überlassen: "Wir kontrollieren bereits in der Planungsphase das komplette Projekt auf dem Papier - von der Statik über die Elektroschaltpläne bis zu Hydraulik-Systemen", erklärt TÜV Rheinland-Prüfer Wolfgang Block. Während der Bauphase kontrollieren die Spezialisten die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben sowohl bei den Herstellern als auch anschließend bei der Abnahme vor Ort. Durch Probefahrten werden die auftretenden Kräfte und Beschleunigungen gemessen, die im späteren Betrieb auf den menschlichen Körper einwirken. Erst wenn alles in Ordnung ist, erhält der Schausteller von der Baubehörde eine zeitlich begrenzte Genehmigung für sein Fahrgeschäft.
Bei reisenden Fahrgeschäften steht je nach Art und Beanspruchung alle ein bis fünf Jahre eine Prüfung sämtlicher sicherheitsrelevanter Komponenten einschließlich der Konstruktion an - beispielsweise auf Verschleiß und Korrosion. Die Prüfungen der Attraktionen in Freizeitparks, die durch eine Vielzahl von Menschen genutzt werden, erfolgt jährlich - von der beschaulichen Gondelbahn bis zum atemberaubenden Looping-Coaster "Black Mamba". "Dieses Prozedere hat sich bewährt", sagt Wolfgang Block, der weltweit spektakuläre Attraktionen unter die Lupe nimmt. Neben den Fahrgeschäften von rund 400 Schaustellern prüft TÜV Rheinland unter anderem das Phantasialand bei Köln sowie den Wild- und Freizeitpark Klotten an der Mosel. Außerdem sind die TÜV Rheinland-Ingenieure im Parc Asterix bei Paris, Disneyland Hongkong sowie in Vergnügungsparks in Saudi-Arabien und anderen Staaten der Golf-Region im Einsatz.
Quelle: TÜV Rheinland