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Nahrungsmittelrückruf: Zott ruft wegen Schimmelgefahr Sahnejoghurt zurück

Archivmeldung vom 18.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Zott SE & Co. KG"
Bild: "obs/Zott SE & Co. KG"

Die Zott SE & Co. KG, Mertingen, warnt aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vor dem Verzehr folgender Artikel:

Zott Sahnejoghurt:

  • Zott Sahnejoghurt Panna Cotta,150g,Pfirsich,Kennung 31.10.19F
  • Zott Sahnejoghurt Panna Cotta,150g,Heidelbeer,Kennung 31.10.19F
  • Zott Sahnejoghurt Panna Cotta,150g,Erdbeer,Kennung 29.10.19F, 1.11.19F
  • Zott Sahnejoghurt Panna Cotta,150g,Mango,Kennung 29.10.19F,1.11.19F
  • Zott Sahnejoghurt Pfirsich-Maracuja,150g, 29.10.19F,1.11.19F

Alle anderen Sahnejoghurts mit gleichen Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen. Die Chargenkennzeichnung befindet sich auf dem Deckel der Verpackung.

Im Rahmen einer Routinekontrolle des Fertigprodukts wurde vereinzelt eine Belastung mit einem Schimmelkeim (Fusarium), der zum vorzeitigen Verderb des Produktes führen kann, festgestellt. Das Unternehmen weist darauf hin, dass beim Verzehr sensorisch deutlich auffälliger Produkte gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Unwohlsein und Durchfall nicht auszuschließen sind. Ob das Produkt sensorisch auffällig ist, erkennt der Verbraucher an einer aufgeblähten oder eingezogenen Deckelplatine sowie an einer vergoren riechenden Joghurtmasse.

Die Ursache für die Kontamination konnte in der Zwischenzeit identifiziert und behoben werden. Der Keim gelangte über die Zudosage einer einzelnen Charge der Panna Cotta Creme in den Abfüllprozess oben genannter Artikel. Alle anderen Zott-Produkte sind davon nicht betroffen und uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Zott entschuldigt sich ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten und dankt allen Kunden und Verbrauchern für das Verständnis.

Verbraucher, die einen der aufgeführten Artikel gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage eines Kassenbons bei postalischer Einsendung der Deckelplatine an Zott eine Erstattung des Kaufpreises sowie der Portokosten. Weitere Informationen erhalten Verbraucher unter www.zott.de/verbraucherinformation sowie unter der gebührenfreien Verbraucherhotline 0800 9688968.

Betroffene Handelspartner: Bela, Bünting, Edeka, Famila, Globus, Kaufland, Metro Deutschland, real, REWE, Tegut und Wasgau

Quelle: Zott SE & Co. KG (ots)

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