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TÜV Rheinland: Bei Rolltreppen immer am Handlauf festhalten

Archivmeldung vom 24.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"
Bild: "obs/TÜV Rheinland AG"

Rolltreppen zählen zu den bequemsten Transportmitteln überhaupt. Und sie sind sicher, wenn Nutzer einige Regeln beachten. So sollte man nie Fahrrad, Kinderwagen oder schweres Gepäck mit der Rolltreppe transportieren. Denn wer ein Fahrrad oder einen Kinderwagen festhält, hat in der Regel keine Hand mehr frei.

Man sollte sich auf Rolltreppen allerdings jederzeit am Handlauf festhalten. "Wenn man sich nicht festhält, ist bei einer eventuellen plötzlichen Bremsung ein Sturz fast unvermeidlich - mit entsprechenden Folgen", sagt Achim Hüsch, Experte für Fahrtreppen bei TÜV Rheinland. "Wer Gepäck und sperrige Gegenstände transportiert, sollte sich daher immer für den Aufzug entscheiden."

Benutzungshinweise unbedingt beachten

"Benutzungs- und Warnhinweise an den Rolltreppen sollten in jedem Fall beachtet werden", betont Achim Hüsch. Viele Hersteller von Fahrtreppen - so der Fachbegriff für Rolltreppen - warnen mit einem Aufkleber, der einen durchgestrichenen Kinderwagen zeigt, vor dem Mitführen von Kinderwagen und Buggys. Dann gilt: "Kommt es bei einer schnellen Bremsung der Rolltreppe zu einem Unfall mit Kinderwagen, sind die Verunglückten voraussichtlich selbst für den Schaden verantwortlich", so Hüsch.

Babys und Kleinkinder sollten bei der Rolltreppennutzung zudem nicht auf dem Arm gehalten werden. Falls Kinder schon selbst laufen können, ist es auf der Rolltreppe am sichersten, wenn das Kind mit Blick nach vorne neben dem Erwachsenen auf der Stufe steht, der Erwachsene das Kind an die Hand nimmt und sich mit der anderen Hand am Handlauf festhält. Zudem sollten Benutzer immer beide Füße fest auf die Stufe stellen.

Auf Spalt zwischen Stufe und Seitenwand achten

Ein weiteres Sicherheitsrisiko bei Rolltreppen sind die Seitenwände. "Zwischen ihr und den vorbeifahrenden Stufen befindet sich ein bis zu vier Millimeter breiter Spalt. Gerade Kinder können beim Spielen mit ihren Fingern oder Füßen in diesen Spalt zu geraten", so Hüsch weiter. Vorsicht auch bei langen Halstüchern, herunterhängenden Gürteln oder Schlaufen von Rucksäcken: Sie können sich ebenfalls in den Ritzen und Spalten verheddern.

Um Nutzer deutlicher als bislang auf Gefahrenbereiche hinzuweisen, ist die Norm für Fahrtreppen zum 1. Januar 2018 angepasst worden. Betreiber müssen nun bei allen neu zu errichtenden Rolltreppen verstärkt bewerten, inwieweit geeignete Maßnahmen den Transport von beispielsweise Gepäckwagen verhindern können. Weiterhin ist bei allen neuen Rolltreppen die Notstoppfunktion deutlicher als bislang gekennzeichnet.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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