27 Euro für ein Osterfeuer
Archivmeldung vom 11.03.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeIn zwei Wochen ist es so weit: Ostersonntag treffen sich - mal organisiert, mal weniger organisiert - Menschen zum Abbrennen eines Feuers. Brauchtum hin, Brauchtum her: In diesem Jahr erhebt die Gemeinde Wallenhorst erstmals eine Gebühr von 27 Euro für die Genehmigung.
Clemens Lammerskitten, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales, sieht die Regelung ganz pragmatisch: "Immer wenn die Bürger von der Gemeinde eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, müssen sie dafür bezahlen." Ob sie einen Personalausweis beantragen oder der Sportverein eine Genehmigung für den Ausschank von Getränken in der Sporthalle haben wolle. Dies gelte auch für die Genehmigung eines Osterfeuers. Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags sei von der Verwaltung mit einer halben Stunde berechnet worden. So sei die Verwaltungsgebühr von 27 Euro zu Stande gekommen, erklärt Lammerskitten.
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