Mehr als 15 Minuten sind grob fahrlässig. Manche Versicherer leisten trotzdem
Archivmeldung vom 30.01.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlWer eine laufende Waschmaschine mehr als eine Viertelstunde unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. So sehen das zumindest die Richter des AG Frankfurt. Und was das versicherungstechnisch bedeutet, liegt auf der Hand: "Abgelehnt!".
Laut einer aktuellen Meldung des Informationsdienstes Sichersparen.de verweigern
immer mehr Hausrat- und Wohngebäude-Versicherungen ihre Leistungen, wenn es
durch Wasch- und Spülmaschinen zu Leitungswasserschäden kommt.
Ob nun 15
Minuten oder 2 Stunden? Dem potentiellen Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit
bleibt man als Versicherungsnehmer immer ausgesetzt. Wichtig ist daher eine
Erweiterung der Police. Dann gelten auch der grob fahrlässig eingetretene
Schäden (z.B. der Einbruch aufgrund eines gekippten Fensters) grundsätzlich als
mitversichert.
Weiterführende Informationen und eine Urteilssammlung zum Thema "Grobe Fahrlässigkeit" finden Interessierte unter www.sichersparen.de
Quelle: Pressemitteilung sichersparen.de