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Tod während der Baufinanzierung - das kommt auf die Erben zu

Archivmeldung vom 12.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: lichtkunst.73 / pixelio.de
Bild: lichtkunst.73 / pixelio.de

Kreditnehmer sollten für alle Umstände vorsorgen, dazu gehört auch ein möglicher Todesfall. Um unangenehme Folgen für Hinterbliebene zu verhindern, kann entsprechend vorgesorgt werden.

"Gerade bei großen Beträgen und langen Laufzeiten wie bei einer Baufinanzierung bildet die Absicherung für den Todesfall einen wichtigen Schutzmechanismus für die Familie", erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Denn grundsätzlich bleiben Kreditschulden auch nach dem Tod bestehen und gehen an die Erben über.

Einfachste und gängigste Variante der Absicherung ist die Restschuldversicherung. Diese schließen Kreditnehmer direkt bei Aufnahme der Finanzierung ab. Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Restschuld. Alternativ dazu kann auch eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Hinterbliebene erhalten dann die volle Versicherungssumme ausgezahlt und können diese unter anderem zur Schuldentilgung nutzen.

Bei der Restschuldversicherung haben Bauherren die Wahl zwischen zwei Varianten: Entweder die Versicherungssumme fällt jährlich konstant um einen festen Betrag bis auf null, oder der Versicherungsschutz passt sich an den Tilgungsplan an, so dass die Restschuld immer zu 100 Prozent abgedeckt ist. Die zweite und sicherere Variante ist deshalb meist auch etwas teurer.

Eheleute sollten sich über spezielle Angebote beide versichern, ausgezahlt wird aber nur einmal. Besteht keinerlei Absicherung muss die finanzierte Immobilie meist veräußert werden und die Familie steht ohne Eigenheim da. Einziger Vorteil beim Erben von Schulden ist die positive Auswirkung auf die Erbschaftssteuer. "Entgegen einer häufig vorzufindenden Meinung berechtigt der Todesfall eines Darlehensnehmers nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht.

Wenn die Belastungen für die Hinterbliebenen zu hoch sind, sollte aber auf jeden Fall das Gespräch mit der Bank gesucht werden", sagt Scharfenorth.


Quelle: Baufi24 GmbH (ots)

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