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Wenn Langfinger im Urlaub zuschlagen: Der eigene Hausrat ist auch außer Haus versichert

Archivmeldung vom 15.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/HUK-COBURG/OLAF TIEDJE"
Bild: "obs/HUK-COBURG/OLAF TIEDJE"

Die Koffer sind gepackt und der Wetterdienst meldet Traumwetter am Urlaubsort. Was soll einem da im Urlaub die Laune verderben? Doch leider schützen auch die schönsten Wochen des Jahres nicht vor Langfingern. Wer einmal im leer geräumten Hotelzimmer gestanden hat, weiß wie schnell die Urlaubslaune verflogen sein kann.

Die HUK-COBURG rät, einen kühlen Kopf zu behalten. Die Hausratversicherung schließt in der Regel eine weltweit gültige Außenversicherung mit ein, die schützt in erster Linie gegen Einbruchdiebstahl und Raub. Einbruchdiebstahl heißt: Ein Dieb bricht entweder gewaltsam die Tür eines Hotelzimmers oder einen im Zimmer stehenden Schrank auf. Von Raub spricht man, wenn einem mit Gewalt etwas weggenommen wird. - Hat ein Dieb das Zimmer ausgeräumt, genügt es nicht, den Schaden seiner Versicherung zu melden: Die Polizei am Urlaubsort muss eingeschaltet werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf das Hotelzimmer: Wird das Auto zum Beispiel auf einer Urlaubsfahrt kurzfristig in der Tiefgarage eines Hotels geparkt und aufgebrochen, ist der Hausrat auch hier mitversichert. In einigen Fällen gilt diese Regelung auch für Fahrzeuge, die im Freien geparkt werden. Da jedoch nicht alle Unternehmen diesen Schutz gewähren, bringt ein Blick in die Bedingungen oder das Gespräch mit dem Versicherer Gewissheit.

Zudem beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht allein auf gängige Haushaltsgegenstände: Auch eigene Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie die dazugehörigen Motoren sind mitversichert. Selbst Flugdrachen und Surfgeräte werden ersetzt, wenn sie verschwinden. Vorausgesetzt natürlich, dass auch sie durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden.

Dem Versicherungsschutz sind jedoch Grenzen gesetzt: In der Regel liegt die Obergrenze bei maximal vierzig Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch 25.000 Euro. Da der Versicherungsschutz mittlerweile von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann, sollte jeder, bevor er in den Urlaub startet, sich bei seiner Versicherung erkundigen, wie der individuelle Schutz ausschaut.

Quelle: HUK-COBURG (ots)

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