Zahlreiche gesetzliche Änderungen ab 1. Januar
Archivmeldung vom 31.12.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm 1. Januar treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, viele davon mit Auswirkungen aufs Portemonnaie. Die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftige steigt auf 450 Euro, erst ab diesem Betrag müssen Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze bei so genannten Midijobs von 800 auf 850 Euro: Für beide Beschäftigungsformen wird aber die Rentenversicherungspflicht eingeführt.
Eingeführt wird auch die "Elektronische Steuerkarte": Die Daten wie Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge werden nicht mehr per Hand erfasst. Die Rentenbeiträge sinken im neuen Jahr von 19,6 auf 18,9 Prozent: Das soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer um jährlich drei Milliarden Euro entlasten.
Ein neuer europaweit gültiger Führerschein wird die bisherigen Führerscheine ersetzen: Nach dem 19. Januar bekommen alle, die eine Fahrprüfung ablegen oder einen neuen Führerschein wegen Verlust beantragen, das neue Dokument, was aber nur noch fünfzehn Jahre lang gilt.
Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird ab 1. Januar steuerlich gefördert: Gesetzlich Versicherte erhalten jährlich 60 Euro, wenn sie eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung wird zum neuen Jahr um 0,1 Prozentpunkte von 1,95 auf 2,05 Prozent angehoben, der Beitrag bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent erhöht.
Die Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen werden ab Januar 2013 erhöht: Alleinstehende erhalten dann neben den sonstigen Leistungen wie Mietkosten und Krankenversicherung einen Grundbetrag von jetzt 382 Euro und damit acht Euro mehr als bisher.
Auf Druck der Europäischen Union wird das Kehrmonopol für deutsche Bezirksschornsteinfeger aufgebrochen: Hauseigentümer können ab Januar selbst entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie wählen.
Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder, die reine Elektrofahrzeuge sind oder Brennstoffzellen haben und zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen worden sind, werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Quelle: dts Nachrichtenagentur