Kfz-Kennzeichen und Digitalisierung
Archivmeldung vom 30.01.2019
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWährend E-Government in anderen europäischen Ländern bereits deutlich fortgeschrittener als hierzulande ist, holt Deutschland jetzt auf: Insbesondere, was die Kfz-Zulassung angeht. In den vergangenen Jahren hat sich die voranschreitende Digitalisierung im Bereich der Fahrzeugzulassung deutlich bemerkbar gemacht. Als Innovator des deutschen E-Governments nimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hier eine wesentliche Rolle ein: Das Projekt i-Kfz wird seit dem Jahr 2015 sukzessive in unterschiedlichen Stufen realisiert.
Seit dem 01.01.2015 haben deutsche Bürger die Möglichkeit, einen internetbasierten Antrag auf die Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs zu stellen (Stufe 1). Die Abmeldung eines Autos bzw. eines Motorrads oder eines anderen Kraftfahrzeugs lässt sich somit über das Internet abwickeln. Dieser Vorgang ist jedoch mit einigen Voraussetzungen verbunden. Denn: Der Halter muss sich als solcher identifizieren, wofür verschiedene Verifikationsverfahren notwendig sind.
Kfz zur Abmeldung von Kraftfahrzeugen
So ist es unerlässlich, dass der Fahrzeughalter einen Personalausweis mit freigeschalteter e-ID-Ausweisfunktion besitzt. Über ein Ausweislesegerät, das mit dem Desktop-PC verbunden ist oder über eine mobile Anwendung fürs Smartphone wird der Ausweis dann eingelesen. Der Halter kann sich auf diese Weise virtuell ausweisen.
Auch das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugdokumente müssen bestimmte formelle Kriterien erfüllen. So ist es notwendig, dass das Kraftfahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde. Nach diesem Stichtag haben die Behörden bei der Zulassung nämlich sowohl einen Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung Teil I angebracht als auch unter der Zulassungsplakette. Wird die Plakette auf dem Kennzeichen nun entfernt, ist das Kennzeichen entwertet. Zugleich kommt der Sicherheitscode zum Vorschein, der für die Abmeldung notwendig ist.
Der Vorteil der internetbasierten Abmeldung: Der Gang zur Zulassungsstelle entfällt. Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges kann also rund um die Uhr erfolgen. Mit der Weiterentwicklung von i-Kfz soll nun bald auch die Zulassung möglich sein. Fahrzeughalter haben dann die Option, ihre Kennzeichen online zu reservieren und zu kaufen und auch den Behördengang von zu Hause aus durchzuführen.
Internetbasierte Zulassung: Der Status quo
Seit Oktober 2017 können Fahrzeughalter ihre Autos nicht nur online abmelden, sondern auch eine Wiederzulassung auf denselben Halter durchführen. Das geht jedoch nur, wenn der Halter auch im selben Zulassungsbezirk wohnt und sich bei der Außerbetriebsetzung direkt Kennzeichen reserviert hat.
Mit dieser sogenannten Stufe 2 des i-Kfz-Verfahrens ist noch eine weitere Neuerung in Kraft getreten. Erstmals wurde es möglich, in ganz Deutschland Hauptuntersuchungs- und Sicherheitsprüfungsdaten zu speichern. Das geschieht in Echtzeit im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Es ist durch die zentrale Datenbank also nicht mehr notwendig, dass die Fahrzeughalter den gültigen Nachweis über die HU in Papierform erbringen müssen. Ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung.
Stufe 3 von i-Kfz beinhaltet die An- und Abmeldung sowie die Ummeldung eines Fahrzeugs. Die Weichen dafür wurden in einer Verordnung zum 01.01.2018 gestellt. Sie führte eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ein. Auf der Bescheinigung – ehemals Fahrzeugbrief genannt – ist nun auch ein Sicherheitscode angebracht. Mit diesem sollen zunächst Privatpersonen, dann auch Geschäftspersonen (Stufe 4) Fahrzeuge online zulassen können.
Eine weitere Neuerung, die mit i-Kfz einhergeht: Künftig soll auch der individuelle Datensatz des Fahrzeugs direkt digital verfügbar sein. Die Fahrzeughersteller geben die Daten direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt weiter, das die Informationen zentral gesammelt speichert. Bei der Online-Zulassung kann das System dann die Eigenschaften des Fahrzeugs mit den hinterlegten Informationen abgleichen.
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