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Vorsicht bei "Reise-Gutschein-Lösungen"

Archivmeldung vom 15.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Unterschiedliche Gutscheinkarten (Symbolbild)
Unterschiedliche Gutscheinkarten (Symbolbild)

Foto: joho345
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die TUI kündigt - wie andere Reiseveranstalter auch - auf seiner Web-Site an, statt frustrierte Reisepreise zurückzuzahlen Gutscheine ausgeben zu wollen. Mit einem Bonus von 150 Euro je Buchung. Wer bis Juni 2020 eine neue Pauschalreise buche, bekomme noch einen Bonus von 100 Euro pro Person.

"Kaum hat die TUI Staatshilfe bekommen, werden Marketing-Geschenke gemacht. Allerdings werden die Nachteile dieser Lösung tunlich verschwiegen," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

Was muss man bei diesem Angebot der TUI beachten:

1) Die Gutscheine sind nicht gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Würde über die TUI die Insolvenz eröffnet, wären die Gutscheine praktisch wertlos.

2) Wer nun rasch (bis Juni) bucht, muss wissen, dass man - sollten die Corona-Virus-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung andauern - NICHT mehr kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten kann.

3) Österreicher, die bei TUI buchen, buchen idR bei TUI Deutschland. In Deutschland wurde die vom Staat gedeckelte Insolvenzabsicherung (110 Mio Euro), die bereits bei Thomas Cook nicht ausgereicht hat, bislang nicht gesetzlich saniert. Im Fall einer Insolvenz der TUI würde die Insolvenzabsicherung uU wieder nicht ausreichen.

"Es ist nicht meine Aufgabe als Verbraucherschützer davon abzuraten, Reisebüros zu unterstützen, damit sie überleben können, aber die Kunden müssen sich im Lichte der wahren Verhältnisse frei entscheiden können," sagt Peter Kolba. "Ich halte die Informationen der TUI für irreführend und gesetzwidrig und ersuche den VKI - denn der hat im Gegensatz zum VSV die Legitimation zu Verbandsklagen - dagegen mit Unterlassungsklage vorzugehen."

Quelle: Verbraucherschutzverein (ots)

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