EU-Health-Claims-Verordnung: Unternehmen stehen wegen gesundheitsbezogener Werbeaussagen vor Klagewelle
Archivmeldung vom 27.06.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWenn ab kommendem Sonntag die Health-Claims-Verordnung der EU zu nährwertbezogenen Angaben angewendet wird, drohen werbenden Unternehmen eine Abmahnwelle und Schadensersatzansprüche. Dies berichtet die Zeitschrift Werben &Verkaufen (W&V) in ihrer morgen erscheinenden Ausgabe.
Die Health-Claims-Verordnung regelt detailliert nährwertbezogene
Angaben und ihre Verwendung auf Produktverpackungen und in der
Werbung. So müssen Unternehmen zum Beispiel nachweisen, dass ihre
"Light"-Produkte mindestens 30 Prozent weniger Kalorien enthalten als
ein vergleichbares Produkt.
Im Falle einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung, so W&V, dürfe das jeweilige Produkt nicht mehr vertrieben und beworben werden. Bis Ende Januar 2010 entwickelt die EU-Kommission zudem eine Gemeinschaftsliste für gesundheitsbezogene Angaben, sogenannte Health Claims, wie zum Beispiel "Reinigt den Darm" oder "Verbessert die Konzentrationsfähigkeit". Diese Angaben müssen wahr sein und einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten.
Quelle: Pressemitteilung W&V Werben & Verkaufen