Warenrückruf zu den Produkten "Block House Brot Knoblauch" und "Block House Brot Kräuterpesto"
Archivmeldung vom 30.04.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Firma Block Foods AG, Lademannbogen 127, D-22339 Hamburg, www.block-foods.de, bittet aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes alle Kunden, die Produkte - "Block House Brot Knoblauch", MHD: 20.05.2018 - "Block House Brot Kräuterpesto", MHD: 20.05.2018 nicht zu verzehren, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass während der Produktion bei unserem Brotlieferanten Bruchstücke eines Maschinenkleinteiles (anthrazitfarben) in die Erzeugnisse gelangt sind. Es besteht Verletzungsgefahr.
Die Block Foods AG hat umgehend reagiert und die betroffenen Artikel aus dem Verkauf nehmen lassen. Die genannten Produkte wurden als Markenartikel über die bekannten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen vertrieben. Es sind nur Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 20.05.2018 betroffen. Erzeugnisse des oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatums können gegen Erstattung des Kaufpreises in der jeweiligen Filiale des Erwerbs oder direkt bei der Block Foods AG - auch ohne Vorlage eines Kassenbeleges - zurückgegeben werden. Die Block House Restaurants sowie Jim Block Restaurants sind von diesem Produktrückruf nicht betroffen! Verbraucheranfragen beantwortet unsere Kundenhotline unter der Telefonnummer: 040 / 538 007- 669.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Quelle: Block Foods AG (ots)