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Steuererklärung: So berechnen Berufstätige ihre Arbeitstage

Archivmeldung vom 03.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuererklärung: So berechnen Berufstätige ihre Arbeitstage.  Bild: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH/VLH"
Steuererklärung: So berechnen Berufstätige ihre Arbeitstage. Bild: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH/VLH"

Das Jahr hat 365 Tage, doch an wie vielen Tagen hat ein Arbeitnehmer gearbeitet? Die Antwort darauf ist entscheidend für die Berechnung der Pendlerpauschale: Je mehr Arbeitstage umso höher die Pendlerpauschale und umso größer die zu erwartende Steuerrückerstattung. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wie Arbeitstage korrekt berechnet werden und warum das so wichtig ist.

Korrekte Berechnung der Arbeitstage: So geht's

  1. Ziehen Sie die Wochenenden von den 365 Tagen ab. Übrig bleiben etwa 260 Arbeitstage.
  2. Rechnen Sie die Feiertage, Urlaube, Krankheitstage, Fortbildungen, Dienstreisen und Betriebsausflüge heraus.
  3. Das Ergebnis ist die Anzahl der Arbeitstage, an denen Sie als Arbeitnehmer gearbeitet haben.

Sie sind unsicher, wie viele Wochenend- und Feiertage es in Ihrem Bundesland gibt? Der VLH-Arbeitstage-Rechner hilft weiter: https://www.vlh.de/wissen-service/steuerrechner/arbeitstage-berechnen.html

Zu viel oder zu wenig Arbeitstage berechnet: das passiert

Finanzbeamte schauen gerne genau hin: Sind in der Steuerklärung zum Beispiel viele Fortbildungskosten eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das zu der Anzahl der angegebenen Arbeitstage? Im Zweifel kann das zuständige Finanzamt Sie dazu auffordern, die Anzahl Ihrer Arbeitstage nachzuweisen. Zum Beispiel durch ein Schreiben vom Arbeitgeber. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Strafverfahren drohen, beispielsweise wenn wiederholt zu viele Arbeitstage angegeben wurden. Umgekehrt gilt: Wer zu wenige Arbeitstage angibt, hat Pech gehabt und erhält für seine Fahrten zur Arbeit weniger Steuern zurück als ihm zustehen.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH (ots)


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