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Verständlich erklärt: Was sich 2021 bei Krankenversicherung und Altersvorsorge ändert

Archivmeldung vom 19.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/CLARK/Unsplash"
Bild: "obs/CLARK/Unsplash"

Was bringt das neue Jahr in puncto Versicherungen? Zum 1. Januar 2021 treten einige wichtige Gesetzesänderungen in Kraft - unter anderem bei Krankenversicherung und Altersvorsorge. Was dies genau für Verbraucher bedeutet, ist oft nur schwer zu verstehen.

 Die CLARK-Experten bringen Licht in den Versicherungsdschungel und erklären die sechs wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  1. Wer sich privat krankenversichern möchte, muss ab 2021 mindestens 64.350 Euro brutto verdienen. Privat Versicherte, die weniger verdienen und jünger als 55 Jahre sind, rutschen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
  2. Gesetzliche Krankenversicherungen können auch 2021 den Zusatzbeitrag erhöhen - in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher.
  3. Ab 2021 kann man die gesetzliche Krankenkasse auch ganz regulär nach 12 Monaten wechseln - dank entfallender Bindungsfrist.
  4. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steigt ebenfalls: Wer mehr als 85.200/80.400 Euro (West/Ost) verdient, muss für die Differenz keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
  5. Ab dem 01.01.2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für viele Deutsche - dies bedeutet mehr Nettogehalt auf dem Konto, das man sinnvoll in eine private Altersvorsorge investieren kann.
  6. Mit der neu eingeführten Grundrente erhalten Rentner mit geringer Rente automatisch einen finanziellen Zuschlag von bis zu 418 Euro.

Ausführlich erklärt: Gesetzesänderungen bei gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in der Höhe ihrer Zusatzbeiträge. Auch 2021 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen auf 15,9 Prozent leicht angehoben. Jede Krankenkasse entscheidet individuell, ob sie den Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erhebt. Im Falle einer Beitragserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von zwei Monaten in eine günstigere Kasse wechseln.

"Man sollte bei der gesetzlichen Krankenversicherung allerdings nicht ausschließlich auf die Beiträge achten," raten die CLARK Versicherungsexperten. "Die verschiedenen Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen machen einen großen Unterschied - da lohnt sich der Vergleich besonders. Eine private Zusatzkrankenversicherung hilft dabei, potentielle Versorgungslücken der gesetzlichen Kassen zu schließen."

Auch generell wird der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung ab 2021 einfacher: Mit dem Jahreswechsel entfällt die sogenannte Bindungsfrist von 18 Monaten. Versicherte können die gesetzliche Krankenkasse dann auch ganz regulär nach 12 Monaten wechseln.

Wer nicht bloß Versorgungslücken schließen möchte, sondern sich bessere Leistungen in allen medizinischen Bereichen wünscht, ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung interessant. Dazu muss man ab dem Jahreswechsel mindestens 64.350 Euro (vorher: 62.550 Euro) verdienen. Alle, die bereits privat versichert sowie jünger als 55 Jahre sind und ab 2021 unter diese Grenze fallen, müssen sich wieder gesetzlich krankenversichern. Plant die betroffene Person, zu einem späteren Zeitpunkt - beispielsweise nach einer anstehenden Gehaltserhöhung - wieder in die private Krankenversicherung zu wechseln, kann eine Anwartschaftsversicherung die bisherigen Konditionen der privaten Krankenversicherung konservieren.

Privat versicherte Arbeitnehmer bekommen ab dem 1. Januar 2021 einen höheren Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser beläuft sich nun auf 379,74 Euro (vorher 367,97 Euro). Dies entspricht dem ungefähren Anteil, den der Arbeitgeber für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde. Allerdings übernimmt der Arbeitgeber nicht mehr als die Hälfte der tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge der Beschäftigten.

Ausführlich erklärt: Gesetzesänderungen bei Altersvorsorge

Zum 01.01.2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung: Alle, die mehr als 85.200/80.400 Euro (West/Ost) brutto verdienen, müssen für den Teil des Gehaltes, der darüber hinausgeht, keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Dies wirkt sich auch auf die betriebliche Altersvorsorge aus: Ab 2021 können im Monat 568 Euro steuerfrei und 284 Euro sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfond investiert werden.

Für viele Deutsche entfällt zudem ab dem 1. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag. Das bedeutet für 90% der Deutschen ein deutliches Plus auf dem Gehaltszettel. "Allein durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags hat eine 29-jährige Person mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 54.000 Euro monatlich etwa 44 Euro mehr auf dem Konto. Wird dieses Geld in eine private Altersvorsorge investiert, so kann die Person bis zum Renteneintritt ein Kapital von bis zu 39.850 Euro aufbauen und die monatliche Rente um rund 150 Euro aufstocken," rechnen die CLARK-Experten.

Ganz neu ist ab dem 01.01.2021 die Grundrente für Geringverdiener. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Neu- und Bestandsrentner einen Zuschlag von durchschnittlich 75 und maximal 418 Euro. 2021 sollen 1,3 Millionen Rentner von der Grundrente profitieren - 70% davon Frauen. "Um sorgenfrei in die Zukunft zu blicken, ist es wichtig, sich frühzeitig um die richtige Altersvorsorge zu kümmern. Das Thema ist komplex und die Lösungen individuell - daher lohnt sich ein persönliches Beratungsgespräch", empfehlen die CLARK-Experten.

Quelle: CLARK (ots)


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