Bespitzelung und Terror
Archivmeldung vom 09.08.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Michael DahlkeZwei unterschiedliche Neuigkeiten gibt es aus dem Hartz IV-Umfeld zu vermelden. www.flegel-g.de, berichtet
ALG II-Empänger erhalten Anrufe von Mitarbeitern des Call Centers Vivento Customer Services, einer Tochter der Telekom AG, die sich aber nicht entsprechend vorstellen, sondern lediglich unter Angabe der Kundennummer von Ihnen Angaben anfordern, mit der Begründung, dass ein Datenabgleich erforderlich sei, weil die Daten offensichtlich nicht vollständig seien.
Die Fa. wurde von der BA beauftragt, diese telefonischen Abfragen durchzuführen. Lassen Sie sich nicht überrumpeln. Die Angaben sind absolut freiwillig, die Nichtbeantwortung wird nicht mit Sanktionen bestraft. Verweigern Sie die Auskunft mit der Nachfrage, welcher Fallmanager zuständig sei und erklären Sie stattdessen, Sie seien bereit, Unstimmigkeiten bei den Daten im direkten Gespräch mit dem Fallmanager abzuklären.
Lesen Sie dazu auch die Mitteilung der BAG SHI http://www.bag-shi.de/presse/archiv/pm-telefonabfrage- Regelrechten Terror übt offensichtlich die ARGE in Hamburg aus. ALG I-Empfängern, die in ALG II überwechseln müssen, wird widerrechtlich ein Monatsentgeld ALG II vorenthalten. ALG I wird am Monatsende gezahlt, ALG II am Monatsanfang. Mit der Begründung dass ja das Geld der letzten ALG I-Zahlung für den Monat gezahlt worden sei, verweigert die ARGE gegen bestehende Gesetze die direkte Anschlusszahlung.
Meine persönliche Meinung: Klagen Sie Ihren Anspruch nicht nur beim SG ein, sondern stellen Sie zusätzlich Strafanzeige gegen den zuständigen Fallmanager. Ist Ihnen der nicht bekannt, dann gegen Unbekannt und den Amtsleiter. Das Vorgehen der ARGE Hamburg ist ungesetzlich. Doch dieser Terror wird kein Ende finden, wenn sich die Verantwortlichen nicht persönlich verantworten müssen, denn eine Klage vor dem SG bewirkt zwar die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, aber keine Sanktionen gegen die Handelnden.
In der Hamburger Morgenpost wird über den seit Monaten anhaltenden Terror berichtet: http://www.mopo.de/nachrichten/101_politik_84323.html