Die Mega- Abzocke der EWE AG
Archivmeldung vom 09.08.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Michael DahlkeAuf die Mega-Party zum 75-jährigen Bestehen der EWE AG folgte zeitnah die Preiserhöhung für Erdgas zum 1. August 2005, diesmal um 12,6 Prozent netto. www.freie-presse-ostfriesland.de, berichtet
Zusammen mit der letzten Preiserhöhung vom September 2004 mit 11,8 Prozent ergeben sich innerhalb von 11 Monaten satte 25 Prozent netto oder in Zahlen für den Durchschnittshaushalt ausgedrückt:
Die EWE AG wollte insbesondere Ihre Fragen zu Kosten und warum kein deutsches Orchester verpflichtet wurde, nicht beantworten.
Die Verbraucherzentrale rät, auch gegen die neuen Gaspreiserhöhungen mit den vorhandenen Musterbriefen Widerspruch einzulegen!
Viele Verbraucher hatten in der Vergangenheit gegen unangemessene Gaspreiserhöhungen mit Musterbriefen erfolgreich Widerspruch eingelegt.
Die Gasversorger hatten geantwortet und den geforderten Nachweis der Rechtmäßigkeit der Erhöhung abgelehnt. Mit Standardschreiben oder Mahnungen versuchen die Gasversorger aber weiterhin ihre Kunden einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen.
Nach den Beobachtungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen gehört es zur Strategie, die Kundinnen und Kunden mit gezielten Falschinformationen zu verunsichern.
Durch Androhung einer Gassperre oder mit Hinweisen auf Vorschriften und Gerichtsurteile wird versucht, Verbraucher unter Druck zusetzen.
Die zitierten Vorschriften und Urteile sind für die Beurteilung einer Gaspreiserhöhung gem. § 315 BGB gegenüber Privatkunden meist nicht relevant.
Sie betreffen andere nicht vergleichbare Sachverhalte. Sie sind deshalb nicht "einschlägig" - so der juristische Fachbegriff.
Lassen Sie sich daher nicht einschüchtern und verweigern Sie weiterhin unangemessene Gaspreiserhöhungen und engagieren Sie sich.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt weiterhin, die Erhöhung nicht zu zahlen oder nur max. 2 % und auch gegen weitere Gaspreiserhöhungen Widerspruch einzulegen.
Pressemeldung: Verbraucherzentrale Niedersachsen