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Bundesagentur für Arbeit weist auf Fehler beim Versand von Mahnbescheiden hin

Archivmeldung vom 28.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verarbeitet monatlich mehr als 18 Millionen Zahlungsvorgänge. Hierbei entstehen bei Zahlungsrückständen ca. 250.000 Mahnungen monatlich. Leider kommt es zur Zeit in erhöhtem Maße zu Mahnschreiben, die auch in unbegründeten Fällen versandt werden.

Hintergrund dafür ist, dass die BA ihre Buchhaltung in diesem Jahr auf eine neue Software umgestellt hat. Die vorhergehenden Systeme waren veraltet. Daher wurde eine Umstellung unumgänglich. Durch die neue Software müssen die Kunden bei Rückzahlungen von Forderungen an die Jobcenter oder Arbeitsagenturen nun einen anderen Verwendungszweck angeben, was trotz schriftlicher Hinweise zu Fehlern führt. Die Zahlungen können ohne den im Vorfeld bekanntgegebenen Verwendungszweck nicht sofort elektronisch richtig zugeordnet gebucht werden. Die Gutschrift der Zahlung und das Mahnschreiben überschneiden sich, was zu ungerechtfertigten Mahnungen führt. Diese enthalten jedoch einen Hinweis darauf, dass diese als gegenstandslos betrachtet werden kann, wenn die Zahlung bereits geleistet wurde. An der Bearbeitung der Fehler wird unter Hochdruck gearbeitet. Da manche aber nur per Hand bereinigt werden können, braucht die Lösung des Problems noch Zeit. Die BA bittet hierfür um Verständnis.

Betroffene Kunden möchten sich bei Fragen zu Mahnschreiben telefonisch an die Servicenummer 0180/1003090 wenden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) (ots)

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