Warenrückruf - Puzzlematte 72-teilig der Firma BAK Company Ltd.
Archivmeldung vom 05.03.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin Gutachten des Instituts für Lebensmitteluntersuchung Linz hat ergeben, dass das 72-teilige Puzzlemattenset der Firma BAK Company Ltd. (Modell B094-45090), Design bunt, EAN-Code: 9007019453019, als gesundheitsschädlich zu beurteilen ist.
Die vorliegende Probe "Puzzlematte 72-teilig" ist als Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten einzustufen.
Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren muss unter anderem die entsprechenden Anforderungen der EN (europäische Spielzeugnorm) 71 Teil 1 erfüllen. Gem. EN 71 Teil 1 Z 5.1 dürfen derartiges Spielzeug und abnehmbare Teile des Spielzeugs nicht in den Prüfzylinder nach Z 8.2 passen. Weiters dürfen sich bei den Prüfungen unter Normbedingungen keine derartigen kleinen Teile ablösen. Wie aus dem Prüfbericht ersichtlich ist, enthält das vorliegende Spielzeug solche Teile. Diese können auf Grund ihrer Form und Größe ein Erstickungsrisiko für Kleinkinder darstellen.
Die vorliegende Probe birgt ein unvertretbar hohes Risiko und ist daher als gesundheitsschädlich gemäß § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG zu beurteilen.
Gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 LMSVG ist es verboten, Gebrauchsgegenstände,
die gesundheitsschädlich sind, in Verkehr zu bringen.
Unter anderem wurde das Produkt von der Firma Möbelix vertrieben.
Die Firma Möbelix wurde nun über das Gutachten informiert und die
Puzzlematte ist daher unverzüglich aus dem Verkauf genommen und entsorgt
worden, da die Firma kein Risiko eingehen wollte, insbesondere dann
nicht, wenn es um die Gesundheit von Kindern geht. An dieser Stelle ist
zu erwähnen, dass die Firma Möbelix Grund hatte, davon auszugehen, dass
das 72-teilige Puzzlemattenset der Firma BAK Company Ltd. einwandfreie
Qualität besitzt. Dies deshalb, da seitens der Firma BAK Company Ltd.
ein Gutachten des zugelassenen Untersuchers Creda-Enterprises Consulting
Co Lt (zertifiziert von Bureau Veritas) vorgelegen ist. Aus diesem
Gutachten ist auch hervorgegangen, dass das Spielzeug den Bestimmungen
der EG-VO 88/378 für den EG-Raum entspricht.
Sollten Sie in der Zeit von 18. Juni 2009 bis einschließlich 23. Februar 2010 in einer Möbelix Filiale ein Puzzlemattenset erworben haben, bitten wir Sie, dieses nicht mehr zu verwenden.
Sie können die Ware zurückbringen und erhalten dafür die entsprechende Rückvergütung.
Quelle: MÖBELIX