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Warenrückruf für "Wilhelm Brandenburg - Geflügelsalami Sticks mit Pflanzenfett, luftgetrocknet, mit Edelschimmel, 90g", sowie "Marten Salametti Minisalamis-Geflügel, 100g"

Archivmeldung vom 24.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Marten Salametti Minisalamis-Geflügel, 100g; hergestellt bei Gütersloher Fleischwaren Vertriebs GmbH & Co.KG / Bild: "obs/zur Mühlen Gruppe"
Marten Salametti Minisalamis-Geflügel, 100g; hergestellt bei Gütersloher Fleischwaren Vertriebs GmbH & Co.KG / Bild: "obs/zur Mühlen Gruppe"

Die zur Mühlen Gruppe Markenvertriebs GmbH, D-24860 Böklund, ruft die Produkte "Wilhelm Brandenburg - Geflügelsalami Sticks mit Pflanzenfett, luftgetrocknet, mit Edelschimmel, 90g" sowie "Marten Salametti Minisalamis-Geflügel, 100g" zurück.

Bild: "obs/zur Mühlen Gruppe"
Bild: "obs/zur Mühlen Gruppe"

Im Rahmen von Labor-Kontrollen wurden vereinzelt Salmonellen festgestellt. Vom Verzehr der benannten Produkte wird dringend abgeraten!

Betroffen sind folgende Produkte/Handelshäuser:

  • Marten Salametti Minisalamis-Geflügel, 100g; hergestellt bei Gütersloher Fleischwaren Vertriebs GmbH & Co.KG und vertrieben in Teilen des ALDI Süd-Gebietes;

MHD 11.05.2018
MHD 18.05.2018

  • Wilhelm Brandenburg - Geflügelsalami Sticks mit Pflanzenfett, luftgetrocknet, mit Edelschimmel, 90g; MHD 05.06.2018; vertrieben bei REWE

Betroffen sind ausschließlich diese Produkte mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten. Andere Artikel der Marken sind hiervon nicht betroffen.

Der Verzehr von mit Salmonella-Bakterien belasteten Lebensmitteln kann unter anderem Unwohlsein, Durchfall, evtl. Erbrechen, Fieber, sowie Kopfweh auslösen.

Personen, die schwere oder anhaltende Symptome entwickeln und dieses Lebensmittel gegessen haben, wird empfohlen, umgehend einen Arzt aufzusuchen.

Das Unternehmen hat umgehend reagiert und die betroffenen Artikel aus dem Verkauf nehmen lassen.

Die Kunden können betroffenen Produkte gegen Erstattung des Kaufpreises im jeweiligen Markt zurückgeben.

Quelle:  Mühlen Gruppe (ots)

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