Arbeitslosengeld-Umstellung zum 1.1.2005 war möglicherweise bundesweit fehlerhaft
Archivmeldung vom 21.09.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeZum Jahreswechsel 2004/2005 ist die Ermittlung des Arbeitslosengelds von einer wöchentlichen auf eine kalendermäßige Berechnungsweise umgestellt worden. www.otto-schmidt.de, berichtet
Aus dem Inhalt:
Hierbei ist den Arbeitsagenturen möglicherweise bundesweit ein Rundungsfehler zu Lasten der Arbeitslosen unterlaufen. Anstatt den Wochenbetrag durch sieben zu teilen, hätten sie das Bruttoarbeitsentgelt unmittelbar durch die entsprechende Tageszahl teilen müssen.
Der Sachverhalt:
Der Kläger erhält seit 2004 Arbeitslosengeld. Sein letztes Bruttojahreseinkommen betrug 46.138,62 Euro. Zur Jahreswende 2004/2005 wurde die Berechnung des Arbeitslosengelds bundesweit von einer wöchentlichen auf eine kalendermäßige Berechnungsweise umgestellt. Die beklagte Arbeitsagentur teilte daraufhin den vormaligen Wochenbetrag durch sieben und kam so auf ein tägliches Bemessungsentgelt von 125,79 Euro. Mit der hiergegen gerichteten Klage machte der Kläger die Fehlerhaftigkeit der Umrechnung geltend. Das SG gab der Klage statt.
Die Gründe:
Der Beklagten ist bei der Umrechung des Wochenbetrags in ein tägliches Bemessungsentgelt zu Lasten des Klägers ein Rundungsfehler unterlaufen. Sie hätte den Wochenbetrag nicht einfach durch sieben teilen dürfen. Der Hintergrund:
Der Vorsitzende Richter der 21. Kammer des SG Dresden hat darauf hingewiesen, dass von dem festgestellten Berechungsfehler alle betroffen sein können, die über den Jahreswechsel 2004/2005 Arbeitslosengeld bezogen haben. Denn nach Auskunft der beklagten Arbeitsagentur erfolgte die Umstellung bundesweit nach der streitigen Berechnungsweise.
Quelle: Newsletter Verlag Dr. Otto Schmidt