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Das muss man gelesen haben

Archivmeldung vom 17.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die Arbeitsmarktreform Hartz IV treibt immer kuriosere Blüten: Zur Zeit versendet die Bundesagentur für Arbeit zusammen mit ihren regionalen Partnern bundesweit Anschreiben an die berufstätigen Ehegatten von ALG II-Empfängern.

Dieser Beitrag wurde mir von einem Leser zugeschickt. Leider weiß ich nicht, aus welchem Journal das stammt, deshalb veröffentliche ich den Text hier.

Die Arbeitsmarktreform Hartz IV treibt immer kuriosere Blüten: Zur Zeit versendet die Bundesagentur für Arbeit zusammen mit ihren regionalen Partnern bundesweit Anschreiben an die berufstätigen Ehegatten von ALG II-Empfängern. Inhalt: Die Aufforderung, sich zur "Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung" bei dem im Schreiben genannten Partner zum vorgegebenen Termin einzufinden. Der erstaunte Empfänger wird ferner aufgefordert, seine Bewerbungsunterlagen und einen Lebenslauf sowie seinen Sozialversicherungsausweis mitzubringen.

Auf Nachfrage erklärte die Pressestelle der "ARbeitsGEmeinschaft KÖLN" (ARGE KÖLN), dass es sich dabei um einen ganz normalen Vorgang handeln würde:

Anhand eines Erhebungsbogens, der beim Termin ausgefüllt würde, werde geprüft, ob der Ehepartner des Anspruchstellers auf ALG II eine höhere berufliche Qualifikation als der ursprüngliche Antragsteller besitzt. Sollte dies der Fall sein, so ist der Ehepartner im Rahmen von Hartz IV dazu verpflichtet, seinen zur Zeit ausgeübten - aber niedrig qualifizierten - Job aufzugeben und sich der Arbeitsvermittlung bei der zuständigen Arbeitsagentur als "arbeitssuchend" zur Verfügung zu stellen. Sofern die Arbeitsagentur dann einen der beruflichen Qualifikation des Ehepartners entsprechenden Job erhalten würde, wäre mit dieser Maßnahme der Anspruch des ursprünglichen Antragstellers auf ALG II hinfällig, da der Ehepartner durch das höhere Einkommen die Familie dann allein ernähren könnte.

In einem konkreten Fall in Köln ging die Arbeitsagentur sogar noch einen Schritt weiter: Die 48-jährige Ehefrau eines ALG II-Empfängers (58), in fester und ungekündigter Anstellung als Kassiererin in einem Baumarkt, wurde von der Arbeitsagentur Köln gegenüber der Krankenkasse sogar schon vorsorglich als "arbeitslos" gemeldet! Diese Fehlmeldung fiel dem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse nur auf, weil der Arbeitgeber der Ehefrau weiterhin Beiträge an die Krankenkasse abführte. Die IKK Continentale bestätigte auf Nachfrage, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt. Und auch die Arbeitsagentur mußte eingestehen, dass eine Doppelversicherung bei nahezu 100 Prozent der ähnlich gelagerten Fällen angenommen werden kann.

Die Bundes-Parteizentralen, die sich ja zur Zeit bekanntlich im Landtags-Wahlkampf um Nordrhein-Westfalen befinden, wollten auf Anfrage keine Stellungnahmen abgeben. Und auch die Landeszentralen der Parteien in NRW verweigerten auf Nachfrage eine Stellungnahme. Diese Problematik hätte einzig und allein die Arbeitsagentur zu verantworten.

Es kann sich dabei doch offenbar nur um einen verfrühten, aber schlechten April-Scherz der Arbeitsagentur handeln - denn es kann wirklich niemand ernsthaft annehmen, dass aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation in Deutschland auch nur ein einziger Arbeitsloser durch diese fragwürdige Maßnahme der Arbeitsagentur aus der Statistik herausfällt! Vielmehr wird die Arbeitslosenstatistik in Deutschland sich durch die Umsetzung dieser Maßnahme in den nächsten Monaten in großen Schritten der 10-Millionen-Marke nähern. Und auch über die Kostenexplosion bei ALG II braucht sich dann wirklich keiner mehr zu wundern! "

Quelle: http://www.flegel-g.de/blueten.html

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