IKEA ruft Schutzgitter zum Festklemmen wegen Sturzgefahr zurück
Archivmeldung vom 12.05.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPATRULL KLÄMMA oder PATRULL SMIDIG Schutzgitter zum Festklemmen sollten nicht am oberen Treppenabsatz verwendet werden. Produktsicherheit hat immer oberste Priorität. IKEA warnt nun Kunden, die diese Modelle erworben haben. Beide Schutzgitter sind sicher im Gebrauch in den Rahmen der Zimmertüren oder am Fuß einer Treppe.
IKEA liegen Meldungen vor, dass die Spannung zwischen Wand und dem festgeklemmten Gitter nicht ausreichend ist, um das Gitter in Position zu halten. Zudem stellt die untere Metallstange eine mögliche Stolperfalle dar. Da kein sicherer Schutz geboten ist, besteht die Gefahr, dass jemand die Treppe herunterstürzt und sich verletzt. IKEA sind drei Fälle bekannt, bei denen sich Kinder aufgrund eines Sturzes verletzt haben.
Kunden, die PATRULL KLÄMMA oder PATRULL SMIDIG Schutzgitter mit dem Datumsstempel 1510 (Jahr-Woche) oder früher zurückbringen möchten, erhalten in jedem IKEA Einrichtungshaus den vollen Kaufpreis zurückerstattet. Dies gilt auch für PATRULL Verlängerungen für Schutzgitter. Ein Kaufnachweis ist für die Rückerstattung nicht notwendig.
Möchten Kunden ihr PATRULL KLÄMMA oder PATRULL SMIDIG Schutzgitter behalten, um in den Rahmen der Zimmertüren oder am Fuß einer Treppe zu verwenden, können sie sich an IKEA wenden. Sie erhalten eine aktualisierte Montageanleitung und neue Warnaufkleber für die Schutzgitter.
PATRULL KLÄMMA und PATRULL SMIDIG Schutzgitter werden seit dem 1. August 1995 verkauft.
Kunden finden den Datumsstempel (Jahr-Woche) an der Metallstange am Fuß des Schutzgitters, er befindet sich auf einem Etikett.
Weitere Informationen erhalten Kunden unter www.IKEA.de oder unter der kostenfreien Servicenummer (0800) 2255453.
Quelle: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (ots)